Jahrespressekonferenz: Asyl

18.12.2020 Corona in Asylunterkünften
In Bezug auf mögliche Covid-19-Fälle in dezentralen Flüchtlingsunterkünften wurden und werden umfassende Vorkehrungsmaßnahmen getroffen.
Trotzdem gab es seit Beginn der Corona-Pandemie in mehreren dezentralen Asylunterkünften und den beiden Gemeinschaftsunterkünften im Landkreis Erding positive Covid-19 Fälle:
- Dezentrale Asylunterkünfte: Von April 2020 bis September 2020 waren es 15 Covid-19-Infizierte, seit September 2020 waren es 98 Covid-19-Infizierte.
- Gemeinschaftsunterkünfte: seit Beginn Corona-Pandemie neun Infizierte
Das Gesundheitsamt Erding und der Fachbereich 24 arbeiten hierbei in enger Abstimmung zusammen. Das Fallmanagement bei einem Erkrankungsfall in einer Unterkunft richtet sich dabei strikt nach den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes sowie den konkretisierenden Weisungen der übergeordneten Behörden. Die Isolation von Erkrankten bzw. die Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I erfolgt unter Bedingungen, die denen in anderen größeren Hausständen ähneln, z.B. Großfamilien oder Wohngemeinschaften. Bei Vollquarantäne von Asylunterkünften wird ein Caterer beauftragt, der Essen (3x Mahlzeiten täglich) und Getränke liefert. Gegebenenfalls erfolgt auch die Installation von Security zur Überwachung der Einhaltung der Quarantäne.
Bereits Ende April 2020 gab es eine große Masken-Nähaktion. Jeder Unterkunftsbewohner erhielt zwei waschbare Masken. Darüber hinaus wurden und werden in jeder dezentralen Asylunterkunft stets aktuelle Merkblätter und Informationen angebracht.
Besuchsregelungen in Asylunterkünften
Im Frühjahr gab es wegen Corona schon einmal für die dezentralen Asylunterkünfte ein generelles Besuchsverbot, welches das Landratsamt/Fachbereich 24 angeordnet hat. Dies war die bayernweite Vorgabe (siehe z.B. Allgemeinverfügung vom 20.03.2020), wonach der Zutritt auf dem Gelände einer Einrichtung nur dem dort tätigen Personal oder den untergebrachten Personen vorbehalten war.
Das generelle Besuchsverbot für die dezentralen Asylunterkünfte im Landkreis Erding wurde dann aufgrund der geänderten Vorgaben des StMI zum 01.07.2020 aufgehoben.
Wie aus dem 10. Infobrief des StMI (02.12.2020) auf Grundlage der Neunten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (9. BaylfSMV) ersichtlich ist, blieb es bei einer 7-Tages-Inzidenz von bis 300 bei den bisherigen Vorgaben:
- Ehrenamtliche Helfer und Besucher müssen sich vor Besuch bei der Unterkunftsverwaltung anmelden. Der FB 24 kommt dieser Vorgabe nach, an jeder dezentralen Unterkunft gibt es seit Juli 2020 einen entsprechenden Aushang.
Bei einer 7-Tages-Inzidenz von über 300:
- Gemäß StMI sollen in diesem Fall verschärfte Zutrittsregelungen getroffen werden.
- Wie im Frühjahr auch wird in diesem Fall ein generelles Besuchsverbot angeordnet.
- Die Anordnung ist wie im Frühjahr auch über die Hausordnung gedeckt.
- Nachdem seit November 2020 teils täglich neue Änderungen beschlossen wurde und es auch nicht absehbar war, wie sich der Inzidenz-Wert entwickeln wird, wurde auf dem Aushang des Besuchsverbots ein entsprechender QR-Code angebracht. Dieser verweist auf die Homepage des LRA, auf der der aktuelle Inzidenz-Wert veröffentlich ist. Somit ist es möglich, sich vor Ort tagesaktuell zu informieren, ob ein Besuch erlaubt ist oder nicht.
Auszahlung an die Leistungsempfänger nach dem AsylbLG
Infolge der Wirecard-Insolvenz ist der Kommunal-Pass seit Ende Juni 2020 nicht mehr funktionsfähig. Hintergrund ist, dass die Zahlungstransaktionen über eine Tochtergesellschaft der Wirecard AG durchgeführt wurden.
Seitdem erfolgt die monatliche Auszahlung der Asylbewerber durch den Fachbereich 24 in Bar, jeweils an zwei Auszahlungstagen am Monatsende. Derzeit gibt es dazu keine Alternativen.
Sofern eine Unterkunft unter Vollquarantäne ist und gleichzeitig die monatliche Auszahlung anstehen würde, erfolgt eine Bar-Auszahlung an diesen Personenkreis erst nach Ablauf der Quarantäne.
Im September/Oktober 2020 wurde bei allen Haushaltsgemeinschaften eine Abfrage in Bezug auf Bankkonten gemacht. Die Auswertung ergab Folgendes:
- 524 Personen sind nach dem AsylbLG leistungsberechtigt und über
16 Jahre alt
- Davon besitzen 182 Haushaltsgemeinschaften und 114 Personen, die gearbeitet haben, ein Bankkonto insgesamt 296 Personen, entspricht 56,49 %
Ausländerrechtliche Verstöße
Das Ausländeramt Erding hat in der Vergangenheit vermehrt ausländerrechtliche Verstöße bezüglich illegaler Beschäftigung, illegalen Aufenthalt, verspätete Antragsstellungen zur Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln oder Aufenthalt ohne gültigem Ausweisdokument festgestellt. Deswegen möchte das Ausländeramt Erding darauf aufmerksam machen, dass Verstöße zu Ordnungswidrigkeiten, Strafverfahren und negativen ausländerrechtlichen Folgen führen können. Sowohl AusländerInnen als auch ArbeitgeberInnen werden gebeten sich über die entsprechenden Bestimmungen zu informieren und sich daran zu halten.
Seit Ende Oktober wurden bis Dato insgesamt 14 ausländerrechtliche Verstöße angezeigt:
- 21.10.-31.10.2020: 4 Anzeigen
- November 2020: 7 Anzeigen
- Dezember bis dato (16.12.) 3 Anzeigen
Studierzimmer in einer Asylunterkunft
Die Aktionsgruppe Asyl (AGA) im Landkreis Erding startete im September das Projekt „Studierzimmer“.
Die Corona-Krise hat in den vergangenen Monaten umso deutlicher gemacht, dass vor allem ältere Schülerinnen und Schüler darauf angewiesen sind, digitale Medien nutzen zu können. Nicht alle haben daheim aber die Möglichkeit dazu. Daher wurde ein Studierzimmer für Schülerinnen und Schüler in einer Asylunterkunft im Stadtgebiet Erding/Nähe Korbinian-Aigner-Gymnasium von der Aktionsgruppe Asyl eingerichtet. Das Zimmer bietet Kindern und Jugendlichen mit Fluchthintergrund oder aus sozial schwachen Familien einen Ort mit Internetanschluss, Notebooks und Drucker, um dort lernen, recherchieren und schreiben zu können.
Projekte der Integrationslotsin
Die Integrationslotsin des Landkreises Erding konnte trotz Corona im Jahr 2020 zwei Projekte starten, die auch in Zukunft weitergeführt werden.
Zum einen wurde eine Schulung zum Laiendolmetscher angeboten. Größtenteils handelte es sich bei den geschulten Personen um Bewohnerinnen/Bewohner von Asylunterkünften. 2021 soll die Schulung erneut angeboten werden, ggf. auch einem anderen Teilnehmerkreis, z.B. Mitarbeitern mit Migrationshintergrund im Klinikum Landkreis Erding.
Zum anderen gab es mehrere Workshops im Bereich Erziehung und Bildung. Von Dezember 2019 bis Juli 2020 fanden drei Workshops unter Einbezug externer Referenten in den Gemeinden Wartenberg, Forstern und Taufkirchen für geflüchtete Eltern statt.
Im Herbst 2020 entwickelte die Integrationslotsin in Zusammenarbeit mit der Flüchtlings- und Integrationsberatung und elf geflüchteten Eltern am Landratsamt Erding einen eigenen Workshop speziell zu diesem Thema. Dieser soll künftig auch anderen Geflüchteten angeboten werden, wobei hier die genannten elf geflüchteten Eltern die Integrationslotsin bei der Durchführung der Kurse unterstützen werden. Dies hat den positiven Effekt, dass Unterkunftsbewohner somit von anderen Unterkunftsbewohnern etwas lernen können.
Für das Jahr 2021 sind weitere Workshops zu den Themen „Wertevermittlung“ und „Gesunde Ernährung“ geplant.
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