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Jahrespressekonferenz: Corona Chronologie

Landkreis Erding

18.12.2020 Jahrespressekonferenz: Corona Chronologie

Corona im Landkreis Erding – Sachstand 16.12.2020
1. Chronologie
04.03.2020      1. Fall im Landkreis Erding in der Stadt Dorfen
Ab dem 05.03.20                    Einrichtung eines Bürgertelefons im Landratsamt, zusätzlich Corona-Bürgersprechstunde des Landrats
Ab dem 11.03.2020                Aufbau und Inbetriebnahme von drei Screeningstellen, derzeit Konzentration auf eine Stelle auf dem Parkplatz am Stadion Erding (geplant)
16.03.20          Ausrufung des K – Falls durch MP Dr. Söder
18.03.20          Hochfahren der gesamten FüGK mit Hilfsorganisationen; Gründung der Arbeitsgruppen „Hilfskrankenhaus“, „Heime“, „Beschaffung“
21.03.20          Ausgangsbeschränkungen durch MP Dr. Söder; Verlassen des Haushalts nur mit triftigem Grund; Sport im Freien und Spazierengehen zulässig; Abstand von mindestens 1,5 Metern ist einzuhalten
25.03.20          Auf Anordnung von Herrn Landrat Bayerstorfer ist der Warteraum Erding als Hilfskrankenhaus (HKH) zu ertüchtigen (zunächst für 160 Patienten).
27.03.20          Dr. Andreas Donhauser - Ärztlicher Leiter FüGK RDB Erding
31.03.20          Dr. Thomas Bauer - Versorgungsarzt
06.04.20          Betriebsbereitschaft des Hilfskrankenhauses (Vorlauf 48 Stunden)
Ab 20.04.20    schrittweise Lockerung der Ausgangsbeschränkung
Ab 23.04.20    Ärztlicher Leiter FüGK RDB Erding
• Prof. Dr. med. Peter Meyer
• Dr. Ulrich Exner (Stellvertreter)
Ab 04.05.20 Betrieb der neuen, zentralen Screeningstelle am Schwimmbad
22.05.             Wiederöffnung der Gastronomie im Innenbereich unter Auflagen
26.05.             Reduzierung der Bürgersprechstunde des Landrats auf einen Termin pro Woche
16.06.             Ende des bayernweiten Katastrophenfalls, Auflösung der FüGK und Verlagerung der Aufgaben in die Fachbereiche; Weiterführung der Beschaffungsmaßnahmen zur Unterstützung der Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen und niedergelassenen Ärzte
Ab 20.07.20    Beginn Rückbau des Hilfskrankenhauses
31.07.20         Außerbetriebsetzung des Bürgertelefons
24.08.20         Einrichtung einer Teststelle am MVZ Landkreis Erding, u.a. für Reiserückkehrer
01.09.20         Zusammenlegung der beiden Teststellen zu zentraler Screeningstelle unter Trägerschaft MVZ Erding und Übergangszeit zur endgültigen Übernahme vom Landkreis
16.09.20         Alleiniger Testbetrieb durch MVZ Landkreis Erding
29.09.20         Wiederaufnahme der Telefonsprechstunde des Landrats am letzten Dienstag im Monat
30.09.20         Testbetrieb der Screeningstelle ab sofort nur noch am Standort Schwimmbad
21.10.20         Überschreitung des Schwellenwerts 35 durch interne Berechnung Landkreis auf der Bayerischen Coronaampel, Information über anstehende Maßnahmen, Übertragung der Entscheidung zur Maskenpflicht am Platz an weiterführenden Schulen auf Schulleiter.
22.10.20         Überschreitung des Schwellenwerts 50 durch interne Berechnung Landkreis auf der Bayerischen Coronaampel, Veröffentlichung Informationsblatt zu den Maßnahmen für die BürgerInnen; Wiederinbetriebnahme des Bürgertelefons unter der Woche
25.10.20         Allgemeinverfügung Landkreis Erding bzgl. Aufhebung der Maskenpflicht für Grundschulen
29.10.20         Überschreitung des Schwellenwerts 100 durch interne Berechnung
05.11.20         Ausbruch in einem Taufkirchener Betrieb
06.11.20          Überschreitung des Schwellenwerts 200 durch interne Berechnung; Einrichtung eines Testzentrums am Schwimmbad Dorfen, Organisation und Betrieb durch die Malteser; Ausweitung der Sprechzeiten des Bürgertelefons wieder aufs Wochenende
16.11.20         Ausbruch in einem Eittinger Betrieb
19.11.20         Ausbruch im Klinikum unter Mitarbeitern; keine Übertragung auf Patienten
27.11.20         Corona-Fälle in Pflegeeinrichtungen häufen sich stark
03.12.20         Überschreitung des Schwellenwerts 300 durch interne Berechnung; Zuschlag für BRK bzgl. Impfzentren (sowohl stationär als auch mobil); Beschlüsse in Koordinierungsgruppe: weitere Maßnahmen
04.12.20         Allgemeinverfügung Landkreis Erding bzgl. Einschränkung Besuche Pflegeeinrichtungen und Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen
08.12.20         Starker Anstieg von Corona-Infizierten in mehreren Pflegeeinrichtungen
09.12.20         Inkrafttreten der 10. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
10.12.20         Allgemeinverfügung Landkreis Erding bzgl. weitergehender Maskenpflicht und Alkoholkonsumverbot an öffentlichen Orten auf zentralen Begegnungsflächen
11.12.20         Ausrufung der Stufe 3 der Allgemeinverfügung zur Bewältigung erheblicher Patientenzahlen in Krankenhäusern durch den Ärztlichen Leiter Krankenhauskoordinierung, Dr. Rainald Kaube; Schaffung einer Covid-19-Station durch die Klinik Wartenberg
15.12.20         Einweihung des Impfzentrums Landkreis Erding
16.12.20         Inkrafttreten der 11. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

2. Aktueller Sachstand
Die Regelungen, die seit Mittwoch, 16.12. gelten, umfassen:

  • Nächtliche Ausgangssperre im gesamten Freistaat von 21 bis 5 Uhr
  • Verbot von Alkoholkonsum unter freiem Himmel
  • Schließung von Schulen (Notbetreuung gilt für Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 sowie für Schüler der Förderschulen und Kinder mit Behinderungen)
  • Schließung von Kindertagesstätten (Näheres zu einer Notbetreuung wird noch vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales bekannt gegeben)
  • Schließung von Geschäften des Einzelhandels; Ausnahmen: Lebensmittelhandel einschließlich Direktvermarktung, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörgeräteakustiker, Tankstellen, Kfz-Werkstätten, Fahrradwerkstätten, Banken und Sparkassen, Filialen des Brief- und Versandhandels, Reinigungen und Waschsalons, der Verkauf von Presseartikeln, Tierbedarf und Futtermittel und der Verkauf von Weihnachtsbäumen. Wochenmärkte sind nur zum Verkauf von Lebensmitteln zulässig
  • Schließung von Dienstleistungsbetrieben mit Kundenverkehr, bei denen eine körperliche Nähe zum Kunden unabdingbar ist; Ausnahmen: Betriebe, die medizinisch notwendige Behandlungen anbieten wie zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien oder Podologie
  • Vollständiges Verbot von Versammlungen und Ansammlungen an Silvester und Neujahr; Verkaufsverbot von Pyrotechnik vor Silvester; Verbot von Abbrennen und die Mitführung von Pyrotechnik an Silvester und Neujahr auf von den Kommunen festzulegenden publikumsträchtigen Plätzen;
  • Anmeldungspflicht bei Gottesdiensten, für die Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen können

Darüber hinaus im Landkreis Erding:

  • Besuch von vollstationären Pflegeeinrichtungen und von Einrichtungen für Menschen mit Behinderung wird beschränkt auf eine Person, jeden zweiten Tag, für maximal 30 Minuten.
  • Einzig der Besuch minderjähriger Bewohner und Patienten sowie volljähriger Bewohner in Einrichtungen für Menschen mit Behinderung ist auch beiden Elternteilen oder Sorgeberechtigten gemeinsam gestattet, soweit hierfür eine feste Besuchszeit besteht und diese in einem gemeinsamen Hausstand leben.
  • Besucher müssen eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil tragen
  • Besucher müssen einen negativen Coronatest vornehmen lassen oder einen vorweisen, der nicht älter als 48 Stunden ist
  • Besuchsverbot in Einrichtungen, die akut von Corona-Infektionen betroffen sind
  • weitergehende Maskenpflicht in folgenden Orten: Teile der Großen Kreisstadt Erding, der Stadt Dorfen, der Gemeinde Taufkirchen (Vils), der Marktgemeinde Wartenberg, der Marktgemeinde Isen sowie der Gemeinde Moosinning

3. Rechtlicher Vollzug und Beratungen

3.1 Ordnungswidrigkeiten
Bis dato (11.12.2020, 14.00 Uhr) sind beim FB 53 zu insgesamt 807 Personen bzw. Betrieben (teilweise wiederholt) Anzeigen der Polizeidienststellen bzw. Ordnungsämter bzw. des Gesundheitsamtes zu Verstößen gegen die coronabedingten Einschränkungen eingegangen.
Hierzu sind bislang 438 Bußgeldbescheide und 170 Ermahnungsschreiben ausgelaufen. Zu den Bußgeldbescheiden sind bis dato 63 Einsprüche eingegangen. In insgesamt 69 Fällen waren keine weiteren Maßnahmen möglich, da kein fester Wohnsitz der Person bekannt ist bzw. kein Zustellungsbevollmächtigter benannt wurde. Für die restlichen 130 Anzeigen erfolgt die Erst-Bearbeitung in Kürze oder es ist aktuell eine Anhörungsfrist offen.

3.2 Anordnungen durch FB 53
Durch den FB 53 wurden in ziemlich genau 100 Fällen förmliche Anordnungen zur Hausquarantäne von einzelnen Personen sowie zur Schließung bzw. Tätigkeitseinschränkung von Betrieben erlassen.
Auch die aktuelle Allgemeinverfügung wurde durch den FB 53 vorbereitet.

3.3 Beratung durch den FB 53
Seit Beginn der Corona-Pandemie wurden durch den FB 53 (ohne Bürger-Telefon, siehe hierzu 1.3) im folgenden Umfang in SCHRIFTLICHER FORM Auskünfte zu Anfragen erteilt (die Anzahl der unzähligen Telefonate, bei denen es im Vorfeld bzw. im Nachgang zu keinem Schriftverkehr gekommen ist, sind nicht erfasst worden):

  • 1.025 Anfragen zu den jeweiligen Änderungen der Rechtslage nach den Infektionsschutzmaßnahmenverordnungen (hier sind auch schriftliche Beschwerden und Ausnahmegenehmigungen enthalten)
  • 241 Anfragen zur Einreise-Quarantäneverordnung (insbesondere Ausnahmeanträge und komplizierte Fragestellungen, die nicht durch das EQV-Team im SG 51-2 beantwortet werden konnten)
  • 777 Anfragen bzw. Anträge zur Durchführung von Veranstaltungen

3.4 Bürgertelefon
Für Fragen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie war zunächst im Zeitraum 06.03. - 31.07.2020 ein Bürgertelefon geschaltet, an dem insgesamt 4.649 Anrufe entgegengenommen wurden.
Seit 22.10.2020 ist das Bürgertelefon erneut in Betrieb. Seitdem wurden weitere 1.441 und somit insgesamt über 6.000 Anrufe beantwortet. 

4. Material


FFP 2

FFP 3

Schutzbrillen

Infektschutzkittel steril

Mundschutz/OP-Masken

OP-Hauben

500.000

300

3.400

110.000

1.650.000

43.000

Schuh-überzieher, in Stk

Hände-Desinfektionsmittel, in Liter

Flächendesinfektion, in Liter

Einmalhandschuhe

11.000

17.000

-
WHO Rezeptur nicht mehr zulässig, da der Markt alles hergibt

Neigt sich dem Ende zu

Nur noch für Gesundheitseinrichtungen, Feuerwehren, Rettungsdienst

Zudem wurden 11.000 Mund-Nasen-Behelfsmasken durch ehrenamtliche Helferinnen über die FüGK "geordert"; zusätzlich wurden 2.305 Masken gespendet; ein großer Teil wurde bereits an entsprechende Einrichtungen verteilt, ca. 4.100 Stück sind noch verfügbar.

5. Maßnahmen des Landkreises
-Herstellung von eigenem Desinfektionsmittel in Kooperation mit Brennereigenossenschaft Oberding
-Malaktion für Kinder zur Verschönerung des Hilfskrankenhauses
-Nähaktion zur Produktion von Stoffmasken, Landkreis übernahm Materialkosten
-Aufbau eines Hilfskrankenhauses mit eigener Sauerstoffproduktionsanlage
-Vertragsabschlüsse mit 9 Ärzten zur Testung von Pflegeheimen o.Ä.

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