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Jahrespressekonferenz – Denkmalschutz

19.12.2018 Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Erding hat auch im Jahre 2018 nach vorhergegangener Zuschussgewährung des Kreisaus-schusses für Bildung und Kultur wieder zahlreiche Projekte zum Erhalt von Denkmälern unterstützt.

Rechtliche Grundlage dafür stellt Art. 22 Abs. 2 Denkmalschutzgesetz (DSchG) dar, der besagt, dass die kommunalen Ge-bietskörperschaften sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in angemessenem Umfang an den Kosten der Instandsetzung, der Erhaltung, der Sicherung oder der Freilegung von Denkmälern beteiligen. Der Landkreis Erding macht hiervon regelmäßig Gebrauch, indem der Ausschuss für Bildung und Kultur über die Vergabe der im Haushalt bereitgestellten Fördermittel unter Einbeziehung fristgemäßer Anträge entschieden hat. Von den eingereichten Anträgen auf Bezuschussung der Renovierung von Denkmälern werden diese Maßnahmen mit einem Satz von 4 Prozent der zuschussfähigen Kosten gefördert. Die Gesamtzuschusshöhe der Maßnahmen beträgt hierfür anhand der vorliegenden Anträge 89.949 Euro.

Für bereits ausgeführte Maßnahmen an Denkmälern konnten dieses Jahr Zuschüsse nach Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Höhe von ca. 56.000 Euro ausbezahlt werden.

Kategorien: Jahrespressekonferenz, Bauen und Wohnen, Landkreis, Landratsamt Erding