Jahrespressekonferenz - Grunderwerb

18.12.2020 Trotz Corona ist das Landratsamt weiter aktiv dabei, das wichtigste Infrastrukturprojekt in der Zuständigkeit des Landkreises Erding weiter voranzubringen, so dass bzgl. des Grunderwerbs zur ED 99 aktuell folgendes mitgeteilt werden kann:
Für die Nordumfahrung Erding ED 99 werden insgesamt 35 Hektar Trassenfläche und 33,5 Hektar Ausgleichsfläche benötigt. Im geplanten Trassenkorridor (d.h. Trassenfläche und 500m-Sektor) wurden bis heute insgesamt 31,3 ha erworben. Für die vorgesehenen Ausgleichsflächen konnte bereits eine Fläche von 29,72 ha erworben werden.
Idealerweise konnten die benötigten Trassen- und Ausgleichsflächen direkt erworben werben, teilweise waren dafür aber auch aufwendige Tauschgeschäfte zu tätigen, so dass auf diesem Weg bisher insgesamt 44,19 ha vertauscht wurden.
Weiterhin verfügt der Landkreis über rund 68,61 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, die im Zuge allgemeiner Grundstücksbevorratung angeschafft wurde.
Dem Landkreis gehörende Grundstücke werden umgehend verpachtet, um sie zügig der landwirtschaftlichen Nutzung zu zuführen.
Der Strukturausschuss hat (am 18.06.2007) beschlossen, dass der Landkreis die Trägerschaft der Planung der Nordumfahrung ED 99 -vorbehaltlich einer 100 %-igen Förderung durch Staat und/oder anderer Finanzierungsquellen- übernimmt. Die Stadt Erding hat mehrmals die grundsätzliche Bereitschaft zur Kostenübernahme zugesagt.
Der Antrag auf Planfeststellungsverfahren wurde am 29.08.14 bei der Regierung von Oberbayern gestellt. Im Anschluss folgte die öffentliche Auslegung und diverse Bürger- und Anliegerversammlungen in denen Anregungen und Verbesserungen durch den Landkreis und das SBA gesammelt wurden. Die Veranstaltungen führten zu einer Umplanung die am 08.07.19 im Ausschuss für Struktur, Verkehr und Umwelt vorgestellt und folgendes beschlossen worden ist:
"Das Staatliche Bauamt Freising wird beauftragt, die Planfeststellungsunterlagen wie in der Sitzung dargestellt für die Wahltrasse Süd 2 zu ändern und die geänderten Planungsunterlagen als 1. Tektur bei der Regierung von Oberbayern einzureichen." (Abstimmungsergebnis: Annahme mit 11 : 2 Stimmen).
Bedauerlicherweise benötigt das SBA seit Juli 2019 besagte Tekturunterlagen so vorzubereiten, dass diese offiziell als Tektur bei der ROB eingereicht werden. Das SBA geht aber davon aus das wir noch vor Weihnachten 2020 (also innerhalb der nächsten 3 Tage) die Tekturunterlagen zur finalen Sichtung bekommen,
• damit diese danach bei der ROB eingereicht werden können,
• die Unterlagen danach in den betroffenen Gemeinden ausgelegt werden können,
• danach erneute Einwendungen erhoben werden können,
• danach die Einwendungen durch das SBA bearbeitet bzw. beantwortet werden und
• danach ein Erörterungstermin stattfinden kann
Kategorien: ED 99 - Nordumfahrung, Straßenverkehr, Politik, Natur- und Umweltschutz, Landwirtschaft, Landratsamt Erding, Landkreis, Öffentliche Sicherheit