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Jahrespressekonferenz – Präventionsmaßnahmen zur Afrikanischen Schweinepest

19.12.2018 Bei der Afrikanischen Schweinepest ASP handelt es sich um eine Tierkrankheit, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) befällt, für Menschen und andere Tiere aber ungefährlich ist. Die Übertragung erfolgt direkt von Tier zu Tier und indirekt, z.B. über Stiefel, insbesondere aber über infizierte Speisereste.

Die Ausbreitung läuft seit 2007 aus Afrika nach Georgien und weiter nach Russland, Weißrussland und die Ukraine, seit 2014 auch Estland, Lettland, Litauen und Polen. 2017 gab es auch Nachweise in der Tschechischen Republik und Rumänien, seit 2018 auch in Ungarn und ganz aktuell auch in Belgien. Die Krankheit rückt also immer näher, ein Ausbruch bedeutete einerseits großes Leid für die betroffenen Tiere und andererseits große wirtschaftliche Schäden. Es ist also besonders wichtig, alles zu unternehmen, um eine Einschleppung zu verhindern und sich andererseits dennoch auf einen möglichen Ausbruch vorzubereiten, um durch konsequente Bekämpfung die Schäden möglichst gering zu halten.

Folgende Maßnahmen wurden bereits durch die Arbeitsgruppe Schwarzwild am Landratsamt veranlasst (Stand:11.12.2018):

Einsatz des BJV-Programms BJV Digital: Umsetzung und Sensibilisierung der Jäger durch den KJV. Wurde in einer Veranstaltung des Jagdverbands im September 2018 in Isen vorgestellt.

Verkehrsrechtliche Anordnungen
Hier sind 3 Verfahren möglich:

  • bevorzugt anzuwenden sind Geschwindigkeitstrichter,
  • Vollsperrung der anliegenden Kreis-, Staats- oder Bundesstraße durch frühzeitige Antragstellung
  • Ortstümliche Brauchtumsveranstaltung als Hilfskonstruktion im akuten Fall, wenn kurzfristige Vollsperrung notwendig, mit Beteiligung Feuerwehr

Es wurde hierzu ein Flyer erstellt, der die drei Verfahren darstellt.Die Flyer wurden bereits verteilt.

Einsatz von Saufängen und Nachtsichtvorsatzgeräten
Saufang:

  • von 26 Anträgen wurden 24 zurückgenommen
  • 2 Anträge genehmigt für 1 Saufang im Bereich Isen
  • Saufang nicht in Betrieb

Nachtsichtvorsatzgeräte:
Von 26 Anträgen wurden 24 zurückgenommen

Regelmäßige Abfragen durch Regierung von Oberbayern
Vorschlag wurde an ROB herangetragen
Rückmeldung am 25.10.2018: Ministerium sieht keinen Anlass für regelmäßige Abfragen

Freiwilliges Entsorgungsnetz vor amtlicher Feststellung des Seuchenfalles: Den Jägern wurde eine freiwillige unschädliche Entsorgung von Wildschweinaufbruch bei der Fa. Berndt GmbH in Oberding und in der Müllumladestation in Isen auf Kosten des Landkreises angeboten. Jäger können frisch oder gefroren anliefern. Spezielle Entsorgungssäcke wurden angeschafft und können beim Veterinäramt und bei der Müllumladestation in Isen abgeholt werden. Alle Jagdausübungsberechtigen wurden darüber mit einem Schreiben des Veterinäramtes informiert.

Vorbereitung flächendeckendes Entsorgungsnetz für Wildschweine im Seuchenfall: Ca. 9 Potenzielle Verwahrstellen im Landkreis wurden bezeichnet, zu den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden wurde Kontakt aufgenommen, erste Gespräche (Sankt Wolfgang, Lengdorf, Steinkirchen, Bockhorn, Eitting, Hohenpolding) wurden geführt und die Bürgermeister mit Informationsmaterial für besorgte Landwirte ausgestattet. Darüber hinaus wird die Zusammenstellung der „Bergeteams“ vorbereitet.

Engmaschige Kontrolle von Freiland- und Auslaufhaltungen von Hausschweinen im Landkreis: Ziel ist optimale Biosicherheit der Betriebe, möglichst kein Kontakt zu Wildschweinen. Eine Freilandhaltung wurde aufgrund der Ergebnisse der Kontrollen untersagt.

Aufwandsentschädigung: 20 € pro erlegtem Schwarzwild, wird von BJV ausbezahlt. Zudem wurde eine landkreiseigene Prämie von 20€ für jedes geschossene Schwarzwild im Kreisausschuss beschlossen. Das Verfahren lehnt sich an das bisherige an und gilt ab Jagdjahr 2018/19, wenn die Streckenlisten ab 01.04.2019 abgegeben werden.

Senkung der Trichinenuntersuchungsgebühr: Seit 1.12.2017 5,- EUR bei Probenahme durch den Jäger selbst, 8,- EUR bei Probenahme durch den Tierarzt.

Schussschneisen: Mitwirkung der Landwirte erforderlich. Einsatz in den Sommermonaten.

Statistik des AELF hinsichtlich der Nutzung von Blühstreifen bzw. Bejagungsschneisen:
2017: Anzahl Betriebe: 24 Fläche in Ha: 144,19
2018: Anzahl Betriebe: 58 Fläche in Ha: 349,73


Drohneneinsatz: Geplant ist, anlässlich einer Erntejagd (Maisernte) kurzfristig einen Dienstleister zu beauftragen, um Erfahrungen im Einsatz für die Wildschweinjagd zu sammeln. Ein entsprechendes Angebot ging per E-Mail und anlässlich der letzten Sitzung der ArGe Schwarzwild an den Kreisjagdverband. Bisher hat sich niemand beim Landratsamt gemeldet.

Darüber hinaus ist vom FB 33 die Anschaffung einer landkreiseigenen Drohne mit Wärmebildkamera unter Einbindung von FB 52 geplant.

Schulungen durch KJV: Durch den KJV wird ein Schwarzwildtag organisiert, um die nötigen Informationen in die Reviere zu bringen. Die Veranstaltung fand am 20.09.2018 mit Beteiligung des Landratsamts Erding statt.

Ausschilderung der Rastplätze auf Autobahnen: Eine entsprechende Abfrage ist durch das zuständige Ministerium erfolgt, Abteilung 5 hat auf sinnvolle Plätze hingewiesen. Darüber hinaus wurde der Bedarf von Beschilderungen entlang von Bundes- und Staatsstraßen im Landkreis auf dem Dienstweg weitergemeldet. Die Bedarfsmeldungen könne jederzeit ergänzt werden. Bei der letzten Arge-Schwarzwildbesprechung wurden die Teilnehmer aufgefordert, weiteren Bedarf jederzeit mitzuteilen.

Kategorien: Landkreis, Landratsamt Erding, Jahrespressekonferenz