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Jahrespressekonferenz - Stiftungsgut Erding

Landkreis Erding

18.12.2020 Anfang November 2020 hat die untere Naturschutzbehörde Kenntnis darüber erlangt, dass auf dem Areal des Stiftungsgutes Erding mehrere Bäume entnommen wurden. Bei einer gemeinsamen Ortseinsicht mit der Stadt Erding sowie dem Grundstückseigentümer konnte sich vor Ort ein Bild gemacht werden.

Rodung von Bäumen
Die Rodung von Bäumen selbst war unproblematisch. Der Bestand an Bäumen war nicht schutzwürdig. Bestätigt werden kann jedoch, dass Bäume und Sträucher auf dem o.g. Areal ohne die vorherige Durchführung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) entnommen wurden. Jedoch wurde – sobald der Eigentümer Kenntnis über dieses Missgeschick erlangt hatte – umgehend ein Gutachter zur nachträglichen artenschutzrechtlichen Begutachtung beauftragt.

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
In den entnommenen Gehölzbeständen konnte gutachterlich, aufgrund z.B. fehlender oder nicht geeigneter Höhlenstrukturen, ein Verstoß gegen das Artenschutzrecht (Erfüllung der Verbotstatbestände) ausgeschlossen werden. Der Gutachter wurde außerdem zur Begutachtung der Restbestände beauftragt. So ist es möglich anhand der noch vorhanden Strukturen der angrenzenden, nicht beseitigten Heckenstrukturen, welche in ähnlicher Qualität vorliegen, Erkenntnisse zu gewinnen, welche ein nachträgliche artenschutzrechtliche Bewertung ermöglichen.

Biotopkartierte Fläche
Hierzu kann mitgeteilt werden, dass es sich im Verhältnis zu anderen biotopkartierten Flächen im Landkreis Erding um eine sehr kleine Biotopfläche handelte (<300m²). Hinzu kommt, dass das ursprünglich kartierte Biotop vermutlich durch den jahrzehntelangen Betrieb des Reiterhofes sukzessive beeinträchtigt bzw. verändert wurde, so dass das als „Hecke“ deklarierte Biotop zum Zeitpunkt der Rodung in seiner damals kartierten Qualität bereits nicht mehr vorhanden war.

Festgesetzte Ausgleichsfläche
Der Formulierung des betroffenen Bebauungsplanes ist zu entnehmen, dass es sich bei der Fläche um eine „private Grünfläche außerhalb des Baulandes“ handelt. Eine ausdrückliche Kennzeichnung als Ausgleichsfläche ist augenscheinlich nicht enthalten. Augenscheinlich lässt sich ebenso feststellen, dass durch eine über die Jahre hinweg nicht sachgerechte Pflege sich der Anteil der Bäume und Sträucher auf ca. 46% erhöhte. Damit ist diese deutlich zu hoch; diese Flächenaufteilung widerspricht den Festsetzungen im Bebauungsplan. Diese sehen Folgendes vor: pro 200m² ist mind. 1 Baum zu pflanzen. Weiter sind 20% der Fläche mit Sträuchern zu bepflanzen. Mindestens 1/3 der Fläche ist als extensive Wiese zu pflegen. Die vorhandenen Bäume und Sträucher entsprechen den festgesetzten Artenlisten.


Bei der oben genannten gemeinsamen Ortseinsicht wurde zudem festgestellt, dass die Stadt Erding ebenfalls für den Neubau des Kreisverkehres in unmittelbarer Nähe zum Stiftungsgut ebenfalls eine Baumentnahme vorgenommen hat, ohne vorab die untere Naturschutzbehörde offiziell an einem entsprechenden Verwaltungsverfahren zu beteiligen.

Kategorien: Landkreis, Landratsamt Erding, Jahrespressekonferenz, Bauen und Wohnen