Jahrespressekonferenz: Zuschüsse nach dem Denkmalschutzgesetz

18.12.2020 Die Untere Denkmalschutzbehörde des Landratsamtes Erding hat auch im Jahr 2020 nach vorhergegangener Zuschussgewährung des Kreisausschusses für Bildung und Kultur wieder zahlreiche Projekte zum Erhalt von Denkmälern unterstützt.
Rechtliche Grundlage dafür stellt Art. 22 Abs. 2 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) dar, der besagt, dass die kommunalen Gebietskörperschaften sich im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit in angemessenem Umfang an den Kosten der Instandsetzung, der Erhaltung, der Sicherung oder der Freilegung von Denkmälern beteiligen.
Der Landkreis Erding macht hiervon regelmäßig Gebrauch, um den Erhalt von Denkmälern im Landkreis zu unterstützen. Der Ausschuss für Bildung und Kultur entscheidet über die Vergabe der im Haushalt bereitgestellten Fördermittel unter Einbeziehung fristgemäßer Anträge. Von den eingereichten Anträgen auf Bezuschussung der Renovierung von Denkmälern werden die Maßnahmen mit einem Satz von 4 % der zuschussfähigen Kosten gefördert. Die Gesamtzuschusshöhe der Maßnahmen beträgt hierfür anhand der vorliegenden Anträge 117.734 Euro.
Für bereits ausgeführte Maßnahmen an Denkmälern konnten dieses Jahr bis dato Zuschüsse nach Prüfung auf Rechtmäßigkeit und Plausibilität durch die Untere Denkmalschutzbehörde in Höhe von ca. 26.000 Euro ausbezahlt werden.
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