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Jugendschöffenwahl 2018 - Landkreis sucht Bewerber

18.01.2018 Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises muss 40 Personen als ehrenamtliche Jugendschöffen für das Amtsgericht Erding und die Jugendkammer beim Landgericht Landshut vorschlagen.

Jede(r) interessierte deutsche Staatsbürger(in) im Alter von 25 bis 69 Jahren, die oder der im Landkreis Erding wohnt und der deutschen Sprache ausreichend mächtig ist, kann sich hierfür beim Landratsamt Erding, Fachbereich Jugend und Familie (jugendamt@lra-ed.de, Alois-Schießl-Platz 8, 85435 Erding), oder über seine jeweilige Wohnort-Gemeinde für das Jugendschöffenamt bis spätestens 25. Februar 2018 bewerben. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Erding schlägt schließlich aus der hieraus resultierenden Bewerberliste dem örtlichen Amtsgericht insgesamt 40 Personen vor. Nach Möglichkeit sind hierbei geeignete Bürger(innen) aus allen Kreisen der Bevölkerung, Frauen und Männer zu gleichen Teilen, zu berücksichtigen.

Gewählt werden Jugendschöffen für eine Sitzungsperiode von fünf Jahren, heuer also für die Jahre 2019 bis 2023. Neben den Hauptschöffen werden auch Hilfsschöffen gewählt. Diese kommen nur von Fall zu Fall und kurzfristig zum Einsatz. Die zeitliche Beanspruchung der Hauptjugendschöffen erstreckt sich voraussichtlich auf nicht mehr als zwölf ordentliche Sitzungstage im Jahr. Die Verhandlungen finden im Amtsgericht Erding oder an der Jugendkammer des Landgerichtes Landshut statt.

Im Gegensatz zu den herkömmlichen Schöffen erfordert die Tätigkeit als Jugendschöffe erzieherische Befähigung und Erfahrung in der Jugenderziehung. In der Regel ergibt sich diese aus länger andauernder beruflicher oder ehrenamtlicher Betätigung im Bereich von Erziehungs- und Jugendarbeit, Engagement im schulischen Bereich oder privater Erziehungs- und Betreuungstätigkeit. Insbesondere sind Eltern und Ausbilder erwünscht. Dieses verantwortungsvolle Ehrenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsreife. Die Personen sollen über soziales Verständnis, Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen verfügen.

Die jeweilige Bewerbung sollte mit dem hierfür vorgesehenen Bewerbungsformular erfolgen.

Für persönliche Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Christine Brandl, Fachbereich Jugend und Familie im Landratsamt Erding, Telefon 08122 58-1452, E-Mail jugendamt@lra-ed.de. Nähere Informationen hierzu, sowie das Bewerbungsformular gibt es unter www.jugendamt-erding.de.

Kategorien: Landkreis, Soziales