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Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028

04.04.2023 Bekanntmachung über die öffentliche Auflegung der Vorschlagsliste zur Jugendschöffenwahl für die Amtsperiode 2024-2028

Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreis Erding für die Amtszeit vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Erding und den Strafkammern des Landgerichts Landshut.

Zahlreiche Bürgerinnen und Bürger des Landkreis Erding haben sich entschieden, sich für eine ehrenamtliche Tätigkeit als Jugendschöffin/Jugendschöffe für die zukünftige Amtsperiode 2024 – 2028 zur Verfügung zu stellen. Für dieses verantwortungsvolle Ehrenamt gingen beim Jugendamt Erding insgesamt 164 Bewerbungen ein. Der Jugendhilfeausschuss des Landkreis Erding beschloss am 01.03.2023 eine Liste mit 64 Personen. Diese besteht aus 32 Bewerberinnen und 32 Bewerbern, welche nun dem Amtsgericht Erding für das Jugendschöffenamt vorgeschlagen werden sollen.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit vom 03.04.2023 bis 11.04.2023 zu jedermanns Einsicht an folgenden Orten aus: Landratsamt Erding; Fachbereich Jugend und Familie; Alois-Schießl-Platz 8; Zimmer 227; zu den Öffnungszeiten des Landratsamtes

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auflegung schriftlich oder zu Protokoll des Jugendamts mit der Begründung Einspruch erhoben werden, dass in die Listen Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht hätten aufgenommen werden dürfen oder sollen. Die endgültige Auswahl, wer für die Wahl einer Jugendschöffin bzw. eines Jugendschöffen berufen wird, trifft ein beim Amtsgericht zu bildender unabhängiger Wahlausschuss.

Kategorien: Jugend, Landkreis, Familie