Keine Maut für die Landwirtschaft
05.07.2018 Seit 01. Juli gilt die LKW-Maut flächendeckend auch auf Bundesstraßen. Davon ausgenommen werden auf Betreiben von Landrat Martin Bayerstorfer nun Nutz-fahrzeuge in der Landwirtschaft.
Mit einem Schreiben hatte sich der Landrat gemeinsam mit Dr. Andreas Lenz, MdB an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und eine Befreiungsklausel für land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gefordert: „Für unsere landwirtschaftlichen Betriebe steht im Gegensatz zum Güterverkehr nicht der gewerbliche Transport im Vordergrund, sondern die Bearbeitung der Flächen. Darüber hinaus waren die landwirtschaftlichen Nutzfahrzeuge aufgrund der Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h auf den Autobahnen vor der Mautausweitung auf die Bundesstraßen nicht betroffen und würden nun fälschlicherweise als Ausweichverkehr gewertet.“ Eine Mauterhebung für den Weg zum Feld und zurück zum Hof sei zudem eine unverhältnismäßige Belastung und der bürokratische Aufwand der Abrechnung den Landwirten schlicht nicht zuzumuten, so der Landrat.
Bundestagsabgeordneter Lenz: „Die Mautbefreiung für landwirtschaftliche Fahrzeuge ist wichtig, da Landwirten keine zusätzlichen Belastungen aufgebürdet werden dürfen. Dies konnte jetzt durch eine unbürokratischen Lösung erreicht werden.“
Auch aufgrund der Initiative aus Erding hat der Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss des Bundesrates beraten, ab 01.01.2019 die Beförderung von land- und forstwirtschaftlichen Gütern unabhängig von der Höchstgeschwindigkeit von der Mautpflicht zu entbinden. Bis zum Inkrafttreten des Gesetzes werden land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge auf Kulanz von der Mautpflicht ausgenommen.
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