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Kinderfreizeitbonus für Wohngeldempfänger

28.07.2021 Die Bundesregierung hat am 05.05.2021 den Kinderfreizeitbonus beschlossen. Wenn Kinderzuschlag im Monat August 2021 bewilligt ist, wird der Kinderfreizeitbonus automatisch ausgezahlt. Wohngeldempfänger die keinen Kinderzuschlag erhalten, können den Kinderfreizeitbonus bei der Familienkasse beantragen.

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Das Antragsformular und weitere Informationen finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderfreizeitbonus.
Bei Fragen zum Kinderfreizeitbonus und zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Ihre Familienkasse. Hierfür steht eine gebührenfreie Service-Hotline unter der Telefonnummer 0800 4 5555 43 zur Verfügung.

Kategorien: Familie, Freizeit, Landkreis, Landratsamt Erding, Soziales