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Kommunalpass – Bezahlsystem wird ausgebaut

18.04.2018 Zwei Jahre nach der Einführung des Kommunalpasses zum unbürokrati-schen Transfer der Geldleistungen an die Asylbewerber im Landkreis Erding wird das bewährte System nochmals erweitert.

Ab 1. Mai entfällt für sogenannte Analogleistungsbezieher, also diejenigen Asylbewerber, die bereits seit mehr als 15 Monaten in Deutschland sind und die Dauer des Aufenthalts selbst nicht rechtsmissbräuchlich beeinflusst haben, die Abhebungsbeschränkung von 43 Prozent der ihnen zustehenden Geldleistungen am Bankautomaten. Die Analogleistungsbezieher bilden, im Gegensatz zu den Hochzeiten der Flüchtlingsströme im Jahr 2015, mittlerweile die größte Gruppe der im Landkreis ansässigen Asylbewerber. Aufgrund dieser verschobenen Verhältnisse sieht Landrat Martin Bayerstorfer eine weitere Differenzierung des Systems vor: „Die Analogleistungsbezieher gelten im Allgemeinen als aufenthaltsgefestigt und es ist in diesen Fällen nicht mit kurzfristigen Rückführungen zu rechnen. Wir können ihnen somit zukünftig die Möglichkeit einer unbeschränkten Abhebung gewähren.“

Anerkannte Asylbewerber werden bei Bedarf weiterhin über das Jobcenter versorgt. Diejenigen, die noch keine Analogleistungen beziehen, erhalten ihre Leistungen weiterhin über das bisherige System. Dieses war aufgrund einer Petition durch den Sozialausschuss des Bayerischen Landtag geprüft und die Petition daraufhin für erledigt erklärt worden.

Kategorien: Landratsamt Erding, Landkreis, Asylmanagement