Kommunalpass - Teilabhebungsbeschränkung
02.05.2018 Die Entscheidung, die Teilabhebungsbeschränkung für sogenannte Analogleistungsbezieher ab 1. Mai abzuschaffen (Pressemitteilung vom 18.04.2018), ist unabhängig von der Entscheidung der Regierung von Oberbayern über die eingegangenen Widerspruchsbescheide gefallen. Eine entsprechende Aufforderung der Regierung an das Landratsamt ist nicht ergangen.
Mit Bescheid vom 16.04.2018 hat die Regierung von Oberbayern über zwei Wider-sprüche als sogenannte Musterverfahren entschieden (jeweils § 3 und § 2). Hierbei wurden beide Widersprüche zurückgewiesen. Im Übrigen hat der Landtag die Vorgehensweise des Landkreises Erding als rechtskonform bestätigt und die entsprechende Petition nach Paragraph 80 Absatz 4 des Bayerischen Landtags für erledigt erklärt.
Landrat Martin Bayerstorfer betont, dass von der Möglichkeit, das gesamte Gutha-ben abzuheben insbesondere diejenigen profitieren sollen, über deren Asylantrag auch nach einer Frist von 15 Monaten noch nicht entschieden wurde und die im All-gemeinen als aufenthaltsgefestigt gelten. Das System „Kommunalpass“ biete jedoch auch die Möglichkeit, Asylbewerbern, die Leistungskürzungen hinnehmen müssen (etwa aufgrund von Straftaten oder fehlender Mitwirkung am Asylverfahren) den Bargeldzugriff zu beschränken. Derzeit wird geprüft, inwieweit in solchen Fällen zum eigentlich gesetzlich vorgegebenen Sachleistungsprinzip zurückgekehrt oder aber der Bargeldbezug über den Kommunalpass komplett gesperrt werden kann.