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Kommunalpass – Umstellung auf Banküberweisung ab Mai 2021

24.03.2021 Die bisherige Praxis der Barauszahlung für die Leistungen an Asylbewerber, die durch den Wegfall des Kommunalpasses erforderlich geworden war, wird ab Mai 2021 umgestellt. Die Leistungen werden dann per Banküberweisung transferiert. Die Regierung von Oberbayern hat diesem Verfahren ausdrücklich zugestimmt.

Im Zuge einer Abfrage unter den Leistungsempfängern über die Zahl derer, die bereits über ein Bankkonto verfügen, wurden verschiedene Möglichkeiten zur Übermittlung der Leistungen geprüft. Nach wie vor gibt es dazu in den bayerischen Landkreisen unterschiedliche Verfahrensweisen. In manchen Landkreisen wie z.B. in Garmisch-Partenkirchen, werden die Leistungen nach wie vor in bar ausbezahlt.

„Einige LeistungsempfängerInnen haben bereits gefragt, wann der Kommunalpass wieder zurückkommt. Nachdem sich aber im Zuge unserer Recherchen kein Kartensystem als ähnlich tragfähig wie der Kommunalpass herausgestellt hat, wurde nun die Entscheidung für eine flächendeckende Banküberweisung getroffen. Eine ausschließliche Überweisung der Leistungen auf ein Bankkonto wird beispielsweise auch in Fürstenfeldbruck vorgenommen.“, so Andreas Knorr, Leiter des Fachbereiches Asylmanagement. Besonders wichtig bei dieser Entscheidung sei gewesen, dass die Auszahlung für alle LeistungsempfängerInnen gleich gehandhabt wird, um einen übermäßigen Verwaltungswand zu vermeiden und nicht unnötig Kapazitäten zu binden, die ansonsten für die Betreuung der Asylsuchenden fehlen würden.

Um eine zielgerichtete Auszahlung gewährleisten zu können, muss jeder Leistungsempfänger über 18 Jahre ein eigenes Konto vorweisen. Die Überweisung auf ein Gemeinschaftskonto ist möglich, sofern beide Ehepartner Zugriff darauf haben. Bei getrennten Konten wird die Leistung für die Kinder auf das Konto der Mutter überwiesen. Die Sparkassen und VR-Banken haben zugesichert, dass jeder Asylbewerber ein Konto eröffnen kann, die Übergangsfrist gilt bis Juni 2021.

Im Zuge der nun anstehenden Barauszahlung für den Monat April werden die Betroffenen noch einmal zur Eröffnung eines Kontos aufgefordert; gleichzeitig wird die Gelegenheit genutzt, die BewohnerInnen der Asylunterkünfte über die Möglichkeit einer Impfung gegen das Coronavirus zu informieren. Nach den Vorgaben der STIKO zählen AsylbewerberInnen zur Priorisierungsgruppe 2, die im Landkreis Erding ab April geimpft werden soll.

„Ich möchte die Gelegenheit nutzen, und den Mitgliedern der Helferkreise erneut für ihr Engagement und ihre Unterstützung für die Geflüchteten in unserem Landkreis danken. Mit dem System der Banküberweisung können wir wieder ein einheitliches Vorgehen praktizieren, das weder die Asylbewerber noch die Verwaltung über Gebühr belastet. Und selbstverständlich tragen wir auch dem berechtigten Einwand Rechnung, dass durch den Wegfall der Barauszahlungstage das Risiko für eine Ansteckung mit dem Coronavirus verringert werden kann.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.

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