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Leserbrief zu EA vom 17.12.2018 „Stellungnahme von Jerzy Montag“ und SZ vom 18.12.2018 „Geteilter Meinung“

20.12.2018 Der Anwalt von Herrn Glaubitz müht sich, dem Leser ein Bild zu vermitteln, als würde das Verfahren Herrn Glaubitz aufgezwungen, gar aufoktroyiert werden. Dabei hat Herr Glaubitz falsche Anschuldigungen erhoben und ist nicht bereit, diese zurückzunehmen. Landrat Bayerstorfer stellt sich als Behördenleiter hinter die Mitarbeiter seiner Staatsbehörde und wehrt diese ehrrührigen Äußerungen gegen seine Belegschaft ab.

Landratsamt Erding

Herr Montag schießt völlig über das Ziel hinaus, dem Leser zu suggerieren, die Klage durch den Freistaat Bayern stelle einen Tabubruch und Grenzüberschreitung gegen die Meinungsfreiheit dar, bei der Äußerungen eines Wahlamtsträgers verboten werden sollen. Gegenstand des Verfahrens sind einzig erfundene Tatsachenbehauptungen und gerade keine Meinungen. Das Recht, die Unterlassung und Richtigstellungen falscher Behauptungen nicht nur außergerichtlich zu verlangen, sondern diese im Falle der vehementen Nichtbefolgung und Nichtabgabe auch gerichtlich einklagen zu dürfen, wird offenbar abgesprochen. Gerade so, als müssten sich die Mitarbeiter einer Behörde schlicht alles gefallen lassen. Mit den Mitarbeitern, über deren Arbeit Herr Glaubitz urteilt, hat dieser bisher nicht einmal gesprochen.

Entgegen der irrigen Annahme von Herrn Montag, kann Herr Glaubitz natürlich jederzeit seine Behauptungen richtigstellen und damit den Klageanlass beseitigen. Warum sollte er seine falschen Behauptungen erst nach einem Urteil widerrufen dürfen?! Wenn man sich ein Auto kauft und, nachdem man dieses nicht bezahlt, auf Zahlung von 5000 € verklagt wird, darf man selbstverständlich auch schon vor Hauptverhandlung und Urteilsverkündung und zur Vermeidung eines Prozesses den Kaufpreis bezahlen. Natürlich kann Herr Glaubitz den Prozess vermeiden.

Die Streitwertfestsetzung erfolgt ausschließlich durch das Gericht. Die Klagepartei macht hierzu bei Einreichung der Klage lediglich einen Vorschlag.

Der wesentliche Teil des Streitwertes stellt eine rein fiktive Bewertung der Äußerungen von Herrn Glaubitz dar. Diese stellen gerade keine Forderung, wie etwa bei einer Kaufpreiszahlung, dar, die in Geld zu zahlen wäre, sondern ist eine fiktive Bezifferung und "Umrechnung" des durch die falschen Äußerungen eingetretenen Schadens, um einen Streitwert als Gebührengrundlage bilden zu können.

Die Äußerungen im Kreistag sind weder Teil des Verfahrens, noch hiermit vergleichbar. Der Kreistag steht als politisches Gremium im Feld von Rede und Gegenrede. Gegenstand des Verfahrens sind Äußerungen, die im Privaten verfasst und sodann überlegt veröffentlicht worden sind. Allein die Tatsache, dass die Person, die falsche Behauptungen aufstellt, zufällig Kreisrat ist, führt nicht dazu, dass diese Behauptungen nunmehr der Wahrnehmung des Mandates dienen und falsch sein dürfen.

Auch die ursprüngliche Äußerung von Herrn Glaubitz, er kenne unzählige Fälle willkürlicher Entscheidungen des Ausländeramts, die zurückgenommen werden mussten, ist Bestandteil des Verfahrens, da Herr Glaubitz diesen Vorwurf in der Öffentlichkeit nicht richtig gestellt hat. Dies wird gefordert.

Zusätzlich geht es um weitere falsche Anschuldigungen von Herrn Glaubitz in dessen „Richtigstellung“ vom 26.07.18, etwa dass tatsächlich vorgelegte Sprachnachweise in vielen Fälle nicht berücksichtigt wurden, die Ablehnungsquote von Afghanistan sowie eine geringqualifizierte Tätigkeit zu Lasten der Betroffenen als Ablehnungsgrund herangezogen wird oder, dass überhaupt bereits eine Entscheidung der Ausländerbehörde - mittels Zwischenbescheid - ergangen ist.

Anstelle zu versuchen seinen Mandanten als Opfer zu stilisieren, sollte Herr Montag diesem dazu raten, endlich die falschen Vorwürfe richtig zu stellen. Hierzu hatte Herr Glaubitz bereits viele Chancen.

Kategorien: Landratsamt Erding, Landkreis, Asylmanagement