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Lindenallee Sachstand

16.04.2019 Entgegen der Aussagen von Rosi Steinberger, MdL setzt sich Landrat Bayerstorfer mit großem Engagement für den Erhalt der Lindenallee ein. Nach der im April 2018 erfolgten Anliegerversammlung wurden die Grundstückseigentümer erneut im Sommer 2018 und im März 2019 aufgefordert, sich zu melden, falls sie Grund für die Nachpflanzung von Linden zur Verfügung stellen wollen (entweder durch Verkauf oder eine Dienstbarkeit ohne Haftungsrisiko für die Eigentümer). Der Bund Naturschutz hatte bereits vor über 15 Jahren ebenfalls Unterstützung beim Grunderwerb für die Lindenallee zugesichert; dies war jedoch bis dato nicht erfolgreich.

Lindenallee bei Steinkirchen

Vertreter des Staatlichen Bauamts Freising und des Landratsamtes hatten im Vorfeld mehrfach verdeutlicht, dass eine Nachpflanzung für erkrankte und abgestorbene Linden nur in einem Abstand von mindestens 4,50 m zur Straße sinnhaft und nachhaltig ist. Ebenso ist nach den Empfehlungen der ESAB 2006 (Empfehlungen zum Schutz vor Unfällen mit Aufprall auf Bäume, für die Straßenbauverwaltung verbindlich) ein Mindestabstand von 4,50 m vom Fahrbahnrand einzuhalten.

In diesem Zusammenhang wurde den Grundstückseignern erläutert, dass für die Nachpflanzungen einen Streifen von bis zu 6 m Breite auf beiden Seiten der Fahrbahn erforderlich ist. Der Landkreis ist aktuell Grundeigentümer von bereits ca. 1 bis max.3 m. Es gingen insgesamt 6 positive Rückmeldungen von 64 Eigentümern ein, bei denen nun selbstverständlich weitere Schritte erfolgen werden. Sollten Eigentümer in Eigenregie in einem Abstand ab 4,50 m zum Fahrbahnrand Nachpflanzungen durchführen wollen, so wird dies von Seiten des Landratsamtes begrüßt und lediglich um eine kurze Abstimmung gebeten.

Darüber hinaus sind nach dem Bayerischen Straßen- und Wegegesetz Anpflanzungen aller Art verboten, soweit sie die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen können. Es liegt auf der Hand, dass hierunter besonders Bäume in Fahrbahnnähe fallen, weil sie beim Abkommen von der Fahrbahn ein unnachgiebiges Hindernis darstellen, durch ihre Form tief in die Fahrzeugstruktur eindringen und somit häufig schwere Verletzungen verursachen. Da diese Empfehlungen erst seit dem Jahr 2006 gelten, fallen die unter Altlandrat Zehetmair im Jahr 1983 erfolgten Nachpflanzungen dementsprechend nicht unter diese Vorgaben.

Im Hinblick auf den, von Herrn Drobny genannten Anlieger ist anzumerken, dass zur Bepflanzung des Straßenkörpers nur der jeweilige Straßenbaulastträger befugt ist, welcher im Falle der Lindenallee an der Kreisstraße ED 2 der Landkreis Erding ist, der im Jahr 1957 das Staatliche Bauamt Freising mit der Verwaltung der Kreisstraßen betraut hat. Zum Straßenkörper gehören u.a. auch Böschungen, Gräben und Entwässerungsanlagen. Die Eigentumslage ist hierbei unbeachtlich, so dass auch ein etwaiger Bereich rückständigen Grunderwerbs nicht zu Anpflanzungen durch den Eigentümer berechtigen würde. Ein entsprechendes Angebot der Gemeinde Kirchberg für Nachpflanzungen wird durch den Landkreis begrüßt, ist jedoch bisher nicht im Landratsamt eingegangen.

Landrat Martin Bayerstorfer hat zudem der Gemeinde mitgeteilt, dass die ED 2 im betreffenden Abschnitt aufgrund ihrer niedrigen Verkehrsbelastung zu einer Gemeindeverbindungsstraße herabgestuft werden könnte und das Straßennetz auch nach einer Abstufung geschlossen und funktionsfähig wäre. Die dann als Gemeindeverbindungsstraße gewidmete Strecke fiele nicht mehr unter die genannten ESAB-Richtlinien. Die Gemeinde könnte sich somit eigenständig um Nachpflanzungen kümmern, hat aber einer entsprechenden Abstufung zur Gemeindestraße nicht zugestimmt.

Keineswegs also sperrt sich der Landrat, wie Kreisrätin Stieglmeier mutmaßt, gegen eine Nachpflanzung der Linden. Allein in den letzten beiden Jahren wurden auf Betreiben von Landrat Bayerstorfer rund 45.000 Euro für den Erhalt und die Pflege der Lindenallee investiert. Damit dieses besondere Naturdenkmal jedoch eine realistische Zukunft hat, sollten alle Beteiligten an einem Strang ziehen und sämtliche Möglichkeiten genutzt werden, die den rechtlichen Vorgaben entsprechen.

Kategorien: Landkreis, Natur- und Umweltschutz