Perspektive aus dem Lockdown - neue Regelungen im Landkreis Erding
04.03.2021 • Nach den Ankündigungen aus der Ministerpräsidentenkonferenz und der Umsetzung der Maßnahmen im Freistaat Bayern durch Ministerpräsident Markus Söder zeigt sich Landrat Martin Bayerstorfer zufrieden mit den beschlossenen Regelungen:
„Ich danke der Bund-Länder-Konferenz und Ministerpräsident Dr. Markus Söder mit dem Ministerrat, dass die Zusage zu einem Öffnungskonzept gehalten wurde, das für viele Bereiche Perspektiven aufzeigt. Besonders unsere Familien, der Handel und die kulturellen Einrichtungen können nun ein wenig aufatmen.“ Relativ zügig könnten auf dieser Basis nun Öffnungen unter Auflagen erfolgen. Das beschlossene Maßnahmenpaket berücksichtige besonders die von ihm geforderte inzidenzbasierte Öffnung und regionale Unterschiede, so der Landrat. Unverzichtbar sei es weiterhin, auf die drei Säulen Testen, Impfen und Überwachung der Situation in den Krankenhäusern zu bauen. „Ich bitte dennoch alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin um Vorsicht und Augenmaß. Es liegt nun an uns allen, wie schnell wir die Zahlen weiter senken und wieder in den Normalzustand zurückkehren können.“
Mit einem Inzidenzwert von weit unter 100 können ab dem kommenden Montag die Kontaktbeschränkungen auch im Landkreis Erding gelockert werden. Erlaubt sind dann private Zusammenkünfte zwischen zwei Haushalten mit maximal 5 Personen, Kinder unter 14 werden dabei nicht mitgezählt. Auch eine Öffnung des Handels, kultureller Einrichtungen wie Museen und Galerien, sowie Erleichterungen beim gemeinsamen Sporttreiben an der frischen Luft sind möglich.
Für den Schul- und Kitabetrieb ist eine weitere Öffnung ab 15. März angekündigt: Für Regionen mit einem Inzidenzwert von unter 50 wird es für die jahrgangsstufen 1-4 an Grund-und Förderschulen Präsenzunterricht geben, alle weiteren Klassen gehen in den Wechselunterricht. Bei Inzidenzwerten zwischen 50 und 100 gibt es für alle Jahrgangsstufen Wechselunterricht, bei Werten über 100 gilt über alle Jahrgangsstufen Distanzunterricht. Analog wird im Kita-Bereich verfahren: Unter 50 gilt Normalbetrieb, zwischen 50-100 gilt eingeschränkter Regelbetrieb, darüber hinaus ab 100 die Notbetreuung.
Kategorien: Corona Virus, Landkreis