Rechtliche Prüfung des Kreisjugendringes
02.05.2022 Rechtliche Prüfung des Kreisjugendringes durch die Staatsanwaltschaft Landshut
Der Kreisausschuss hat am 21.06.2021 mit 12:1 Stimmen mehrheitlich beschlossen, die Staatsanwaltschaft Landshut in Bezug auf Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von zweckgebundenen Landkreis-Zuschüssen durch den Kreisjugendring, um eine rechtliche Prüfung zu bitten. Ein Strafantrag wurde explizit nicht gestellt. Dadurch sollten einerseits die Interessen des Landkreises gewahrt, aber auch der Kreisjugendring vor einer Anzeige durch Dritte geschützt werden. Wäre der Landkreis Erding in diesem Fall untätig geblieben, hätte er sich unter Umständen der Strafvereitelung schuldig machen können.
Ausgangspunkt war eine Prüfung durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom Frühjahr 2020, der in der Textziffer 45 beanstandet hatte, dass zwischen dem Landkreis Erding und dem Kreisjugendring keine schriftliche Vereinbarung über den Umfang der Bezuschussung besteht. Dies zum Anlass beantragte Kreisrechnungsprüfer Josef Gaigl mit Schreiben vom 11.02.2021 bei der Amtsleitung, dass die Kreisrevision mit einer Prüfung des Kreisjugendringes beauftragt werden soll. Diesem Gesuch kam Landrat Martin Bayerstorfer mit Schreiben vom 15.02.2021 nach. Die Prüfung fand zwischen dem 01.03.2021 und dem 08.03.2021 in den Räumen des KJR statt.
Festgestellt wurde zum einen, dass zweckgebundene Zuschüsse des Landkreises für die Förderung von Freizeitmaßnahmen für Vereine in den Jahren 2017-20 in Höhe von rund 45.000 Euro nicht etwa in eine zweckgebundene Rücklage gebucht wurden, sondern stattdessen in laufende Geschäftsausgaben geflossen sind. Auf einen Zeitraum von 10 Jahren betrachtet, beläuft sich die Summe auf rund 92.000 Euro, die nicht zweckentsprechend für die Jugend- und Freizeitmaßnahmen verwendet wurden. Die zuständigen Ausschüsse wurden über diese Feststellungen mehrfach informiert.
Aus diesem Grund beschloss der Kreisausschuss auf Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses im Juni 2021, eine Rückforderung der nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüsse zu prüfen. Dazu wurde die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde eingebunden, die die Notwendigkeit der Rückzahlungen mit Schreiben vom 07.09.2021 bestätigte. „Dem Landkreis steht kein Ermessen zu auf Mittel zu verzichten, weil Mittel, die zweckwidrig verwendet wurden, zurückzufordern sind. Ermessen kann nur dann ausgeübt werden, wenn die Mittel entsprechend der Zuschussrichtlinien oder anderen Bereichen der Zuschussrichtlinien verwendet worden wären. Nach Angaben des BJR, führt dieser in einem dem LRA vorliegenden Schreiben selbst aus, dass der Restbetrag der zweckgebundenen Zuschüsse dem Landkreis hätten zurückerstattet werden müssen.", so die zuständige Juristin des Landratsamtes, Nadia Fusarri.
Dem Kreisjugendring drohen somit nach der nun erfolgten Einschätzung durch die Staatsanwaltschaft Landshut zwar keine strafrechtlichen Ermittlungen mehr. Die durch den Kreisausschuss erhobene Forderung nach Rückzahlung der zweckwidrig verwendeten Gelder bleibt davon aber unangetastet.