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Schuldenberatung und Insolvenzberatung

18.12.2018 Auch ab Januar 2019 wird es im Landratsamt ein umfassendes Beratungsangebot für Menschen geben, die sich in einer finanziellen Notsituation befinden. Durch eine Gesetzesänderung finden Hilfesuchende ab 01. Januar die Ansprechpartner sowohl für Schulden- als auch für Insolvenzberatung am Landratsamt.

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Bisher gab es am Landratsamt bereits die Schuldnerberatung mit 1 Vollzeit-kraft. Die Aufgabe als Kombination aus Schuldner- und Insolvenzberatung startet ab 01.01.2019. So wird es keine Einzelangebote mehr geben, sondern die Beratungsstelle bietet beides zusammen unter einem Dach an, da eine Trennung hin und her fließend ist. Es wurde bereits eine Mitarbeiterin entsprechend geschult, die geforderte 2. Stelle wird zeitnah besetzt werden.

Zudem erfüllt der Landkreis die Voraussetzungen einer „anerkannten Stelle“ nach der Insolvenzordnung und auch die geforderte psychosoziale Beratung ist im Fachbereich Soziales vorhanden (Betreuungsstelle= 4 Sozialpädagoginnen). Die Schuldnerberatung im Amt ist seit 2010 initiiert und findet auch per Außensprechstunde im JC ARuSO statt. Die Insolvenzberatung ist ein spezieller Teil der Entschuldung, wobei es gilt, konkrete gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Um in eine Privatinsolvenz zu gelangen, muss bereits eine Schuldnerberatung stattgefunden haben und ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert sein. Es gibt verschiedene Entschuldungsmöglichkeiten und damit ein vielfältiges Beratungsfeld.

Bei der Insolvenzberatung handelt es sich um eine staatliche Aufgabe. Die-se wird zum 01.01.2019 den Landkreisen als untere Staatsbehörde übertragen (daher ist kein Beschluss durch den Kreistag möglich). Bisher leistete der Landkreis lediglich einen Zuschuss an die Caritas für die Schuldnerberatung, weil diese eine originäre Aufgabe der Landkreise ist (nicht staatlich sondern kommunal).

Durch die Gesetzesänderung müssen die Schuldner- und Insolvenzberatung aus einer Hand angeboten werden. Da der Landkreis bereits seit 2010 über qualifiziertes Fachpersonal verfügt (Schuldnerberatung und Sozialpädagogen) muss die Insolvenzberatung am Landratsamt angeboten werden, da wir sonst unsere zuständigen MitarbeiterInnen aufgrund fehlender Aufgaben kündigen müssten.

Selbstverständlich können auch freie Träger weiterhin ein Angebot vorhalten.

Kategorien: Jahrespressekonferenz, Landkreis, Landratsamt Erding, Soziales