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Schuldner- und Insolvenzberatung am Landratsamt Erding

16.05.2019 Schuldner- und Insolvenzberatung sind aus fachlicher Sicht untrennbar, weshalb neben der Schuldnerberatung nun seit 01.01.2019 auch die Insolvenzberatung eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Landkreises darstellt.

Um eine bürgerfreundliche Konzeption umzusetzen, hat der Kreisausschuss mit Sitzung vom 06.05.2019 beschlossen, dass der Landkreis das komplette Aufgabenfeld eigenständig abdecken wird.

Die Caritas hat, vom Landkreis finanziell unterstützt, jahrelange Erfahrungen auf dem Gebiet der Schuldner- und Insolvenzberatung gesammelt. Um diese Synergien für die Landkreisbürger zu nutzen, hat der Landrat dem Kreisausschuss vorgeschlagen, die Caritas im Ausbau ihrer Präventionsarbeit „Überschuldung von Verbrauchern“ als Experten zu unterstützen. Dem ist das politische Gremium mehrheitlich gefolgt. Der Landkreis hat die Caritas gebeten, ein entsprechendes förderfähiges Konzept zu erarbeiten.

Landrat Martin Bayerstorfer begrüßt, dass das Landratsamt und die Caritas auf diesem Gebiet weitere Gespräche führen und die Bereitschaft der Caritas für Präventionsarbeit vorhanden ist.

Kategorien: Soziales, Landratsamt Erding, Kreistag