Sitzung des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt am 02.02.2022
02.02.2022 Nachdem der Vertrag für die Entsorgung von Abfällen der sogenannten Deponieklasse 1, also asbesthaltigen, künstlichen, mineralfaserhaltigen und weiteren überlassungspflichtige Stoffen zum 30. Juni ausläuft, muss in diesem Bereich ein europaweites Vergabeverfahren geplant werden. Der zu erwartende Auftragswert liegt bei ca. 1.400.000,- € und ist für eine Laufzeit von 5 Jahren berechnet. Die Mitglieder des Ausschusses für Struktur, Verkehr und Umwelt stimmten den Eckpunkten der Neuausschreibung zu. Die drei Lose entfallen jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot.

Ein europaweites Ausschreibungsverfahren ist auch für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten erforderlich. Der zu erwartende Auftragswert für die Sammlung und Verwertung von Elektroaltgeräten liegt bei ca. 300.000,- € und ist für die geplante Laufzeit von 5 Jahren berechnet. Bei der Vergabe wird neben dem Preis auch der seit August 2021 geltenden vergaberechtlichen Vorschrift „Clean Vehicles Directive“ Rechnung getragen. Diese sieht vor, dass bei Neuausschreibung von öffentlichen Dienstleistungsverträgen eine verpflichtende Mindestquote von 10 Prozent emissionsfreier Fahrzeuge (weniger als 1 Gramm CO²-Ausstoß pro gefahrenen Kilometer) einzusetzen ist. Grundvoraussetzung und Teil der Vergabebedingungen ist jedoch mindestens der Einsatz aktueller Euro 6-Norm Fahrzeuge.
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