Sitzung des Ausschusses für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt am 23.03.2022
23.03.2022 In der Sitzung vom 23.03.2021 hat sich der Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Umwelt und Verkehr mit der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP) befasst und einstimmig eine eigene Stellungnahme hierzu beschlossen sowie sich inhaltlich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetags vom 22.02.2022 angeschlossen.
Diese umfasst einige grundsätzliche Bedenken zum LEP. Dazu gehört vor allem, dass die neuen Festlegungen, die eigentlich eine Stärkung des ländlichen Raums sowie eine Entlastung der Verdichtungsräume bringen sollen, aus der Sicht des Landkreises in die entgegengesetzte Richtung dürfen. Befürchtet wird vom Landkreis eine Verhinderung der Eigenentwicklung bis hin zu einem Entwicklungsstopp für zahlreiche ländliche Kommunen, was den Landkreis Erding und seine Städte, Märkte und Gemeinden beschränken würde. Auch wird vom Ausschuss die Gefahr gesehen, dass die im Grundgesetz verankerte kommunale Planungshoheit durch die Fortschreibung des LEP deutlich beschränkt und geschwächt wird sowie dass durch gesteigerte Anforderungen an sämtliche Prozesse im Planungs- und Baubereich die gewünschte Beschleunigung der Arbeitsabläufe nicht gefördert, sondern im Gegenteil behindert wird. Ein weiterer Kritikpunkt des Landkreises ist die Wasserversorgung; für die Bürgerinnen und Bürger ist eine funktionierende kommunale Wasserversorgung sehr wichtig. Hier sieht der Landkreis die Gefahr, dass über die Änderungen im LEP nun die Möglichkeit geschaffen wird, um die vom Staat gewährten Entnahmerechte von Grundwasser und zumal von Tiefenwasser dauerhaft zu beschränken, womit der die kommunale Wasserversorgung stark erschwert werden könnte. Was hingegen nicht in den Änderungen enthalten ist, der Landkreis Erding jedoch als unabdingbar ansieht, sind Anpassungen im Bereich ziviler Luftverkehr. Die Verordnung zielt explizit u.a. auf die Herausforderung einer nachhaltigen Anpassung an den Klimawandel und einer gesunden Umwelt ab. Unverständlich scheint es daher, dass das Vorranggebiet des Flughafens München nicht, wie schon mehrfach und nun in der Stellungnahme erneut gefordert, um die für die dritte Startbahn erforderliche Fläche reduziert wird.
Nachdem der Beitritt des Landkreises zur Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen bereits im Herbst 2021 erstmals vorberaten wurde, sollte zunächst eine Abstimmung mit den BürgermeisterInnen erfolgen. Diese haben sich mehrheitlich gegen einen Beitritt ausgesprochen. Gründe dafür waren unter anderem die zu erwartenden, hohen Folgekosten für die einzelnen Städte, Märkte und Gemeinden. Konsens ist, dass grundsätzlich jede Kommune für sich über einen Beitritt entscheiden soll; der Landkreis hingegen nimmt vorerst davon Abstand. Dennoch werden selbstverständlich auch weiterhin die Planungen vorangetrieben, die Infrastruktur für RadfahrerInnen im Landkreis noch weiter zu verbessern. Auf Antrag der CSU-Fraktion vom Frühjahr 2021 wird derzeit ein Radverkehrskonzept erarbeitet, das noch in diesem Jahr vorgestellt werden wird.
Im Zuge der Umsetzung des Projekts "Automatisches Fahrgastzählsystem" AFZS sollten im Jahr 2021 insgesamt 12 MVV-Regionalbusse mit den AFZS-Komponenten ausgerüstet werden. Bedingt durch Lieferschwierigkeiten als auch terminliche Probleme bei den Verkehrsunternehmen, die auszurüstenden Busse für den Einbau zur Verfügung zu stellen, konnten in 2021 leider keine Busse mit den AFZS-Komponenten ausgerüstet werden. Dies ist nun für 2022 vorgesehen. Mittelfristig sollen rund 15 Prozent der MVV-Regionalbusse im Landkreis Erding mit AFZS-Komponenten ausgerüstet werden. Durch ein rotierendes System der Fahrzeuge auf den einzelnen Linien bzw. Linienbündeln ist es möglich, durch entsprechende Berechnungen, welche der MVV durchführt, sowohl die Einnahmenverteilung vorzunehmen als auch zeitnah reale Auslastungen der einzelnen MVV-Regionalbuslinien abzubilden. Bisher geschah dies im Drei-Jahres-Rhythmus im Zuge der Ermittlung der „Realen Ertragskraft“.
In einer seiner früheren Sitzungen hat der Ausschuss für Klima, Natur, Struktur, Verkehr und Umwelt einstimmig beschlossen, eine Unternehmensflurbereinigung für die ED 99 durchzuführen. Das ALE Oberbayern ist bereits frühzeitig eingebunden worden und erledigt derzeit die nötigen Vorarbeiten. Das Gebiet im Einwirkungsbereich der ED 99 wird voraussichtlich in zwei Verfahren „Ost“ und „West“ geteilt werden. Demnächst wird der Entwurf des Verfahrensgebietes des ALE Oberbayern mit dem Landkreis Erding abgestimmt und der Bayerische Bauernverband (BBV) einbezogen. Die betroffenen Eigentümer im geplanten Verfahrensgebiet werden informiert und die Träger öffentlicher Belange beteiligt (voraussichtlich Herbst 2022). Nach Möglichkeit kann 2023 das Unternehmensverfahren im Bereich „Ost“ angeordnet werden.
Am 26.04.2021 hat der Ausschuss beschlossen, dass der Kreisfachberater für Gartenbau ein Grundstückskataster für Bürgerbäume erstellt, welches dann bei Nachfrage an interessierte Bürger des Landkreises weitergegeben werden kann. Anfragen gab es bisher nur sehr vereinzelt hierzu; abhängig davon, wo die Interessenten ansässig sind, vermittelt der Kreisfachberater diese an die Gemeinden bzw. Vereine, die sich hierfür gemeldet haben (Gemeinde Pastetten, Gemeinde Fraunberg, Markt Wartenberg/Gartenbauverein Wartenberg, Gartenbauverein St. Wolfgang, Gartenbauverein Langengeisling).
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