Sitzung des Kreisausschusses
03.12.2019 Haushalt 2020
In seiner Sitzung vom 02. Dezember 2019 beriet der Kreisausschuss über den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt, das Investitionsprogramm, den Finanzplan und den Stellenplan des Jahres 2020. Der Kreisausschuss beschloss, dem Kreistag unter Berücksichtigung der in der Sitzung besprochenen Änderungen Folgendes zu empfehlen:
- das Investitionsprogramm durch Beschluss festzustellen,
- den Finanzplan 2019 – 2023 zu genehmigen,
- den Stellenplan 2020 zu genehmigen,
- die Kreisumlage 2020 mit einem Umlagesatz von 50,0 % festzusetzen,
- den Haushaltsplan 2020 und die Haushaltssatzung 2020 zu verabschieden.
Jahresabschluss Fischer’s Seniorenzentrum
Im Fischer’s Seniorenzentrum wird hervorragend gewirtschaftet und die Bewohner sind rundum zufrieden – dies wird eindrucksvoll untermauert durch die Bilanzergebnisse und die Bewertungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Bereits im August haben Landrat Martin Bayerstorfer und der Geschäftsführer Matthias Vögele die Zahlen der Öffentlichkeit vorgestellt. Jetzt wurden diese im Kreisausschuss besprochen, der den Jahresabschluss festgestellt und die Entlastung erteilt hat.
Im Jahr 2014 hatte die Geschäftsführung noch einen Fehlbetrag von 127.000 Euro zu verzeichnen. Durch nachhaltige und richtungsweisende Entscheidungen von Geschäftsführung und Verwaltungsrat hat sich das in den vergangene Jahren umgedreht. Für das Jahr 2018 ist ein Jahresüberschuss von 232.000 Euro erwirtschaftet worden. Auch bei der Bewertung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen brilliert das Seniorenzentrum: der ambulante Pflegedienst wurde genauso wie im Vorjahr mit der Spitzennote 1,0 ausgezeichnet, der stationäre Bereich erhielt im Rahmen der Qualitätsprüfung eine Bewertung von 1,1.
Gesundheitsregionplus: Projekt Gesunder Landkreis
Wie in den letzten Wochen mehrfach berichtet wurde, bewegen sich Kinder und Jugendliche in den vergangenen Jahren immer weniger. Auch die AOK Bayern als eine der größten Krankenkassen stellt dies fest. Problematisch ist das vor allem deshalb, weil sich daraus z.T. chronische Erkrankungen wie beispielsweise Bluthochdruck und Diabetes Typ 2 entwickeln können.
Diesem Bewegungsmangel bei Kindern und Jugendlichen entgegenzuwirken und die Gesundheit im Landkreis zu fördern, ist Landrat Martin Bayerstorfer ein großes Anliegen. Daher hat die Gesundheitsregionplus zusammen mit der AOK das Projekt „Gesunder Landkreis“ unter Trägerschaft des Landkreises geplant, das im Rahmen der Gesundheitsmesse im März 2020 starten soll. Dabei handelt es sich in erster Linie um ein ganzjähriges Bewegungsprojekt, bei dem es Aktionsnachmittage mit Sportvereinen, Kindersporttage und weitere Bewegungsangebote geben soll. Ergänzend dazu wird das Projekt von einer Reihe von öffentlichen Vorträgen zu den Themen Ernährung, Sucht und Entspannung begleitet. Außerdem soll es ein Sonderförderprogramm für die teilnehmenden Sportvereine geben, um diese bei der Versicherung für Nichtmitglieder, die bei den Aktionstagen teilnehmen, zu unterstützen. Die übrigen Kosten werden bis zu 90% von der AOK gefördert. Der Kreisausschuss stimmte zu, dass das Projekt im kommenden Jahr umgesetzt werden soll.
Wohnformen für junge Erwachsene mit körperlichen Beeinträchtigungen
Landrat Martin Bayerstorfer hat die Anfrage einer Landkreisbürgerin zum Anlass genommen, die Verwaltung überprüfen zu lassen, ob es im Landkreis auch Wohnformen gibt für junge Erwachsene mit körperlichen Beeinträchtigungen. Dabei kam heraus, dass es hier derzeit keine alternativen Wohnformen gibt, die für diese Zielgruppe ein selbstbestimmtes Wohnen außerhalb des bisher sorgenden elterlichen Umfeldes ermöglich würde. Auch eine Kurzumfrage unter den benachbarten Landkreisen verneint das Vorliegen geeigneter Projekte/Konzepte, und ebenso fällt der Blick auf den Bundesdurchschnitt aus: auch dieser weist einen sehr geringen Anteil an Wohngemeinschaften der geschilderten Zielgruppe auf.
Gerade junge Erwachsene möchten aber durchaus auf eigenen Beinen stehen, eigenständig sein und die pflegerischen Möglichkeiten nutzen, wie sie für Menschen mit geistiger Behinderung oder alltagseingeschränkte Senioren im Landkreis bereits angeboten werden. Landrat Bayerstorfer ist es daher ein Anliegen, auch diesem Personenkreis im Landkreis entsprechende Wohnformen und dadurch ein selbständiges Leben zu ermöglichen, weshalb er die Verwaltung ein entsprechendes Konzept erarbeiten lassen möchte. Der Landkreis Erding kann dabei eine wertvolle Vorreiterrolle übernehmen und ein wichtiges Anliegen einer Bevölkerungsgruppe, der sich bislang wenige Möglichkeiten außerhalb Münchens bieten, aufgreifen. Der Kreisausschuss stimmte dem Antrag zu und beauftragte die Verwaltung damit, unter Beteiligung des Teilhabebeirates ein Konzept zum Thema „ambulant betreute Wohngruppen für junge/ jüngere Menschen mit körperlicher Behinderung“ zu erarbeiten.
Großraumzulage München
Die Landeshauptstadt München hat im Juli beschlossen, die bisherige Ballungsraumzulage zu verdoppeln. Im August teilte wiederum der der Kommunale Arbeitgeberverband Bayern (KAV) in einem Sonderrundschreiben mit, dass Arbeitgeber mit Sitz innerhalb der Gebietskulisse nach eigenem Ermessen eine Zulage entsprechend den Voraussetzungen des Tarifvertrages zahlen können. Durch den Beschluss des KAV besteht für den Landkreis Erding daher ab 01.01.2020 die Möglichkeit, als Alternative zur Ballungsraumzulage die Großraumzulage München zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass der Sitz des Arbeitgebers innerhalb der vordefinierten Gebietskulisse liegt, was auf Erding zutrifft.
Da die Lebenshaltungskosten im Landkreis Erding zu großen Teilen mit denen der Landeshauptstadt und der angrenzenden Landkreise vergleichbar sind, beschloss der Kreisausschuss auf Vorschlag des Landrats, ab 01.01.2020 50% der Münchenzulage zu gewähren. Gleichzeitig wurde die Gewährung der Ballungsraumzulage abgeschafft.
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