Sitzung des Kreisausschusses am 21.06.2021
21.06.2021 Im Rahmen der Sitzung des Kreisausschussessbeschäftigte sich das Gremium mit dem Haushaltsjahresabschluss 2020.Trotz der immensen Belastung durch die Coronapandemie schließt der Haushalt sehr zufriedenstellend mit Gesamtausgaben von rund 185,2 Mio.

Euro im Verwaltungs- und 28,1 Mio. Euro im Vermögenshaushalt ab. In den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ist eine Zuführung an den Vermögenshaushalt in Höhe von 18,2 Mio. Euro enthalten. Zusätzlich zu der geplanten Zuführung i.H.v. 7,4 Mio. Euro können dem Vermögenshaushalt überplanmäßig rund 10,8 Mio. Euro zugeführt werden. Der Rücklage können 6,9 Mio. Euro zugeführt werden. Der Rücklagenstand zum Jahresende 2020 beträgt 12,1 Mio. Euro.
„Der Landkreis hat unter den Vorzeichen der Coronapandemie trotz der nötigen Einsparungen sehr gut gewirtschaftet. Wir haben die nötigen Voraussetzungen geschaffen, um auch für die wirtschaftlichen Folgen des Pandemiegeschehens gut gerüstet zu sein.“, so Landrat Martin Bayerstorfer.
Mit insgesamt 225 PCs und 145 Monitoren werden die Schulen des Landkreises Erding neu ausgestattet. Es handelt sich dabei um Ersatzbeschaffungen, um die IT-Ausstattung der einzelnen Schulen auf dem neuesten Stand der Technik zu halten. Der Landkreis Erding investiert dafür insgesamt 238.000 Euro, davon werden 180.000 Euro durch den Freistaat Bayern bezuschusst.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Kreisrat Ferdinand Geisberger informierte die Mitglieder des Kreisausschusses über die Ergebnisse der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses. Aufgrund der Beanstandungen aus der überörtlichen Prüfung durch den Kommunalen Prüfungsverband im Frühjahr 2020 in Bezug auf den Kreisjugendring, hatte das Kreisrevisionsamt den Landrat um einen Prüfungsauftrag gebeten, dessen Ergebnisse im Rahmen der Rechnungsprüfungsausschusssitzung vorgestellt worden waren. Dabei wurden diverse Unregelmäßigkeiten bekannt.
Festgestellt wurde zum einen, dass zweckgebundene Zuschüsse des Landkreises für die Förderung von Freizeitmaßnahmen für Vereine in den Jahren 2017-20 in Höhe von rund 45.000 Euro nicht etwa in eine zweckgebundene Rücklage gebucht wurden, sondern stattdessen in laufende Geschäftsausgaben geflossen sind. Auf einen Zeitraum von 10 Jahren betrachtet, beläuft sich die Summe auf rund 92.000 Euro, die nicht zweckentsprechend für die Kinder- und Jugendarbeit verwendet wurden. Davon wurden z.B. auch Betriebsfeiern, Fortbildungen und Bewirtungskosten i.H.v. zwischen 1.500 und knapp 2.000 Euro jährlich für die eigenen MitarbeiterInnen bestritten.
Zusätzlich hatte das Kreisrevisionsamt bei seiner Prüfung im Frühjahr eine ungewöhnliche hohe Personalkostensteigerung um 72.400 Euro, also um rund 40 Prozent in den letzten 5 Jahren festgestellt. Eine inhaltliche Überprüfung der sachlichen und fachlichen Notwendigkeit des Personalstandes konnte von Seiten des Kreisrevisionsamtes nicht vorgenommen werden.
In einem Fall kam es neben der Vergütung der regulären Beschäftigung einer Teilzeitkraft zu einer zusätzlichen Auszahlung eines Honorars für eine Referententätigkeit. Von der Geschäftsführung des Kreisjugendrings wurde hierzu versichert, dass es sich um einen einmaligen Vorgang gehandelt habe, der seitdem nicht mehr vorgekommen sein.
Auch bei der Jugendsozialarbeit an Schulen in zwei Gemeinden des Landkreises wurden unrechtmäßig Überschüsse in vierstelliger Höhe nicht in zweckgebundenen Rücklagen für das Folgejahr gebucht. Stattdessen sind die Gelder in den allgemeinen Haushalt übertragen worden.
Aus diesem Grund beschloss der Kreisausschuss, eine Rückforderung der nicht zweckentsprechend verwendeten Zuschüsse zu prüfen. Dazu soll die Regierung von Oberbayern als Rechtsaufsichtsbehörde eingebunden werden. Die Auszahlung der Zuschüsse für Freizeitmaßnahmen sollen zukünftig direkt über das Landratsamt nach fachlicher Prüfung durch den Kreisjugendring nach den gültigen Richtlinien ausbezahlt werden. Wie vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband bereits im Frühjahr 2020 gefordert, wird die Höhe der jährlichen Pauschalzuschüsse sowie die genaue Mittelverwendung zukünftig in einer schriftlichen Vereinbarung geregelt.
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