Sitzung des Kreistags vom 15. Juli 2019
15.07.2019 Der Kreistag betrachtete zunächst den Abschluss der Jahresrechnung 2017. Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung ergaben sich zum Rechnungsabschluss und zur Buchführung keine Beanstandungen. Der Gesamthaushalt 2017 belief sich insgesamt auf 172.047.000,00. Die Abwicklung des Haushaltes 2017 verlief positiv. Soweit unabweisbare überplanmäßige und außerplanmäßige Ausgaben entstanden sind, wurden diese durch Mehreinnahmen, durch die allgemeine Deckungsreserve oder durch Einsparungen im Rahmen der festgelegten Deckungsfähigkeit oder durch Beschlüsse gedeckt. Somit beschloss der Kreistag einstimmig die Genehmigung der Jahresrechnung. Der Schuldenstand konnte in den letzten zehn Jahren von 30,2 auf 13,8 Mio. Euro mehr als halbiert werden, was ein deutliches Zeichen für nachhaltiges Wirtschaften im Sinne künftiger Generationen ist.
Die Kreisräte wurden darüber hinaus über das Jahresergebnis des Dualen Systems Deutschland (DSD) informiert. Mittels dieses Systems werden der Abtransport und die Verwertung der „Gelben Säcke“ geregelt. Der bilanzierte Jahresgewinn 2017 betrug 734.217,09 Euro. Allein in den letzten fünf Jahren konnte das Ergebnis um fast 500.000 Euro gesteigert werden. Dies ist ein weiteres Beispiel dafür, dass der Landkreis Erding im Bereich der Abfallbeseitigung besonders nachhaltig und bürgerorientiert wirtschaftet. Aufgrund der positiven Entwicklung konnten erst im vergangenen Jahr die Gebühren gesenkt werden und das Angebot wird dennoch weiter ausgebaut. Neben der kostenlosen Abholung des Sperrmülls kann etwa seit letztem Frühjahr eine bestimmte Menge zeitlich flexibel auch selbst bei der Müllumladestation Isen angeliefert werden.
In seiner Sitzung vom 24.10.2019 hatte der Kreistag beschlossen, dem damaligen Kommunalunternehmen Klinikum Landkreis Erding ein Darlehen für die anfallenden Ausgaben für die Schulausstattung des Bildungszentrums für Gesundheitsberufe zu gewähren, mit der Maßgabe, dass diese in einem Zeitraum vom 10 Jahren zu begleichen sind. Diese Kosten belaufen sich auf rund 500.000 Euro. Auf Grund des Rechtsformwechsels in einen Regiebetrieb des Landkreises zum 01.01.2019 ist es nun allerdings steuerrechtlich angezeigt, die gewährte Erstattung in einen Zuschuss in die Eigenkapitalrücklage abzuändern. Dem stimmte der Kreistag zu.
In seiner Sitzung vom 15. Juli 2019 beschloss der Kreistag die neue Besetzung des Krankenhausausschusses. Nach der Umwandlung in einen Regiebetrieb des Landkreises werden die Sitze im Krankenhausausschuss gemäß der Geschäftsordnung des Kreistags nach dem Verfahren Hare/Niemeyer berechnet; daher ändert sich die Sitzverteilung. Künftig wird der Krankenhausausschuss folgendermaßen besetzt sein:
Mitglied | 1. Stellvertreter | 2. Stellvertreter |
1. Hans Peis | Hans Wiesmaier | Anni Hartl |
2. Max Gotz | Ludwig Kirmair | Willi Vogl |
3. Franz Hofstetter | Dr. Christoph Puschmann | Ferdinand Geisberger |
4. Dr. Thomas Bauer | Josef Biller | Alexander Attensberger |
5. Heinz Grundner | Josef Sterr | Jakob Schwimmer |
6. Elisabeth Mayr | Michael Oberhofer | Cornelia Vogelfänger |
7. Rainer Mehringer | Petra Bauernfeind | Max Kressirer |
8. Doris Minet | Maria Grasser | Georg Els |
9. Michaela Meister | Ulla Dieckmann | Nicole Schley |
10. Horst Schmidt | Gertrud Eichinger | Michael Gruber |
11. Helga Stiegelmeier | Ursula Frank-Mayer | Florian Geiger |
12. Stephan Treffler | Christina Treffler | Rainer Forster |
Bezüglich des Krankenhauses soll es im Herbst darüber hinaus zunächst gemeinsam mit dem Krankenhausausschuss, dem Krankenhausdirektor, den Chefärzten und der Pflegedirektion eine Strategiesitzung geben, deren Ergebnisse anschließend im Kreistag diskutiert werden sollen. So soll die künftige Ausrichtung des Klinikums Landkreis Erding festgelegt werden.
Auf Initiative von Landrat Martin Bayerstorfer wurde das innovative Programm zur „Förderung der strukturellen Weiterentwicklung kommunaler Familienbildung und von Familienstützpunkten“, das vom Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ins Leben gerufen wurde, im Landkreis gestartet. Dieses Programm soll Eltern wohnortnah in ihrer Erziehungskompetenz unterstützen und das Zusammenleben als Familie fördern. Hierfür wurde ein Familienbildungskonzept erstellt und beim Ministerium eingereicht; passenderweise am Tag der Sitzung, dem 15. Juli 2019, erhielt das Landratsamt vom Ministerium die Genehmigung für dieses Konzept. Bereits im November 2015 stellte die CSU-Kreistagsfraktion den Antrag, die „Errichtung von Familienstützpunkten als niedrigschwelliges Angebot mit wohnortnaher Lotsenfunktion“ zu prüfen. 2016 folgte eine Umfrage bei allen Städten, Märkten und Gemeinden des Landkreises, ob an der Einrichtung von Familienstützpunkten Interesse besteht. Nachdem einige positive Rückmeldungen eintrafen, wurde vom Jugendhilfeausschuss im Juni 2017 die Teilnahme an dem Förderprogramm beschlossen, im März 2018 konnte die Koordinierungsstelle für Familienbildung ihre Arbeit aufnehmen. Aktuell planen die Gemeinden Wartenberg, Taufkirchen und Forstern sowie die Stadt Dorfen für September 2019 den Start von Familienstützpunkten; die Gemeinde Fraunberg folgt nächstes Jahr nach dem Umbau des Kinderhauses St. Florian. Um diesen Gemeinden die Fördergelder, die das Ministerium dafür bereitstellt, weiterleiten zu können, muss der Landkreis jedoch eine Förderrichtlinie beschließen. Diese wurde dem Kreistag vorgestellt und von den Kreisräten einstimmig angenommen.
Die Gemeinde Wörth hat die Herausnahme eines Bereichs bei Hofsingelding aus dem Landschaftsschutzgebiet „Sempt- und Schwillachtal“ beantragt. In der Kreistagssitzung vom 16.07.2018 hat der Kreistag diesem Antrag grundsätzlich zugestimmt und die Verwaltung mit der Durchführung des Verfahrens beauftragt. In den vergangenen Monaten wurde das Anhörungsverfahren durchgeführt; insgesamt gab es dabei drei Rückmeldungen, die Vorbehalte bzw. Ablehnung signalisierten. Sowohl das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Erding als auch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege äußerten Bedenken, die von der Verwaltung des Landratsamts an die Gemeinde zur Beachtung weitergegeben werden. Der Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erding, hat der Herausnahme widersprochen. Die geplanten Änderungen, so der Bund Naturschutz hauptsächlich, widersprächen dem Schutzziel und dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets; ebenso sei die Begründung der Gemeinde unzureichend. Allerdings sind verschiedene Teilbereiche bereits anderweitig genutzt; so ist beispielsweise ein Teil vollständig mit einem geteerten Zufahrtsweg versiegelt. Durch die Herausnahme des beantragten Gebiets wird der Schutzzweck des Landschaftsgebiets somit nicht berührt. Darüber hinaus hat die Gemeinde unter Bürgermeister Thomas Gneißl eine umfassende Begründung vorgelegt, die vor Ort eingesehen werden konnte. Nach eingehender Bewertung der Antragsbegründung und der im Verfahren vorgebrachten Bedenken und Anregungen befand die zuständige Fachabteilung des Landratsamts, dass keine substantiellen Hinderungsgründe bestehen, die der beantragten Änderung der Schutzgebietsgrenzen entgegenstehen. Auch der Ausschuss für Struktur, Verkehr und Umwelt hat am 11.03.2019 die Herausnahme empfohlen. Der Kreistag folgte daher der Beschlussvorlage von Landrat Martin Bayerstorfer, der Herausnahme zuzustimmen, und beschloss den Antrag. Im Folgenden wird die Gemeinde Wörth nun das Bauleitplanverfahren einleiten. Die Verordnung über die Herausnahme wird jedoch erst bekannt gemacht und tritt damit erst dann in Kraft, wenn absehbar ist, dass die Bauleitplanung nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs genehmigungsfähig ist.
Josef Biller
Kategorien: Kreistag, Landratsamt Erding, Landkreis, Politik, Klinikum