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Stellungnahme: „Taxi-Betrug: Freispruch aufgehoben“

07.11.2019 • In dem Artikel wurde dargestellt, dass laut des Verteidigers Landrat Martin Bayerstorfer Bescheid gewusst habe über die Vorgänge. Das ist falsch. Landrat Bayerstorfer sowie die Kreisverwaltung haben, mit Ausnahme des direkten Vorgesetzten des Mitarbeiters, nicht über die private Vermietung Bescheid gewusst. Eine private Vermietung ist zudem keine Nebentätigkeit, die angegeben werden muss.

Erst als im September 2015 die Durchsuchung der Dienst- und Privaträume des Beschuldigten stattfand, haben weitere Mitarbeiter des Landratsamts Kenntnis von der Sachlage erhalten, die unverzüglich den Landrat informierten. Ebenso unverzüglich wurden nach Bekanntwerden der Vorwürfe Maßnahmen ergriffen. Aufgrund der geltenden Unschuldsvermutung in laufenden Disziplinar-/Strafverfahren wurde seitens der Verwaltung zunächst ein Vier-Augen-Prinzip unter Beteiligung der Vorgesetzten eingeführt; später wurde der betroffene Mitarbeiter versetzt. Das interne Disziplinarverfahren wurde gesetzeskonform ausgesetzt, bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, was bis heute nicht der Fall ist. Seit Bekanntwerden der Vorwürfe im September 2015 steht das Landratsamt in Kontakt mit der Landesanwaltschaft, die für den Freistaat Bayern für Disziplinarmaßnahmen zuständig ist, und ist den Empfehlungen stets gefolgt.

Kategorien: Landratsamt Erding, Öffentliche Sicherheit, Richtigstellungen