Terminvergabe für Flüchtlinge aus der Ukraine
05.04.2022 zur Beantragung der Aufenthaltserlaubnis nach ab sofort online möglich
Das Ausländeramt Erding bietet ab sofort Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG vorzugsweise online an.
Termine werden immer am Mittwochnachmittag von 13:15 bis 16:15 und Freitagvormittag von 7:30 bis 12:00 angeboten. Die Terminvergabe wird immer am Wochenbeginn aktualisiert und freigegeben. Im Ausnahmefall ist auch eine telefonische Terminvereinbarung unter 08122 / 58- 17 90 möglich. Wenn kein Datum auswählbar ist, sind die Termine für die aktuelle Woche bereits vergeben.
Termine können online gebucht werden (weiter unten). Für jede Person ist zwingend ein separater Termin zu buchen. (Beispiel: Eltern mit zwei Kindern benötigen vier Termine)
Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:
1. Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen
oder
Internationaler Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen
oder
Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren
2. Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
• Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (abrufbar unter Antrag )
• Reisepass, ID-Karte (Modell 2015)
• Meldebescheinigung der zuständigen Gemeinde
• ein biometrisches Passfoto
Ukrainische Flüchtlinge ohne Reisepass/ID-Karte, mit abgelaufenem Reisepass oder mit nur noch kurzer Passgültigkeit sollen schnellstmöglich Kontakt mit einer ukrainischen Auslandsvertretung (z. B. Generalkonsulat in München, Lessingstraße 14, 80336 München, Tel. +49 89 55 27 37 18, E-Mail: gc_dem@mfa.gov.ua) aufnehmen. Diese kann eine Identitätsbescheinigung ausstellen oder die vorhandenen Dokumente eventuell verlängern.
Für alle weiteren Anfragen und Auskünfte stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Bei Fragen und Anliegen, die sich generell mit dem Thema Flüchtlinge aus der Ukraine befassen, steht das Landratsamt Erding unter der Telefonnummer 08122 / 58-10 71 (Montag bis Donnerstag von 09:00 bis 17:00 Uhr und am Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr) sowie unter der E-Mail-Adresse koordinierung-ukraine@lra-ed.de zur Verfügung. Ebenso können hier auch Angebote für Hilfs-und Dolmetscherdienste abgegeben werden.
Angebote für Unterkünfte können im Fachbereich Liegenschaftsmanagement unter der Telefonnummer 08122 / 58- 13 42 oder per E-Mail an carmen.mittermeier@lra-ed.de eingereicht werden.
Fragen zum Asylstatus und Leistungen für Flüchtlinge beantwortet der Fachbereich Asylmanagement unter 08122 / 58 - 10 48 oder per E-Mail an andreas.knorr@lra-ed.de
Ausländerrechtliche Fragen, z.B. zu Aufenthaltstitel oder Arbeitserlaubnis beantwortet der Fachbereich Ausländerwesen unter 08122 / 58- 17 90 oder per E-Mail an auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de
Bei gesundheitlichen Fragen das Gesundheitsamt unter 08122 / 58 - 14 33 bei Beatrix Seuss oder gesundheitsamt@lra-ed.de
Kategorien: Ukraine Krise, Landkreis