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Umgang mit Protokollen des Kreistages

23.05.2018 Die unterzeichneten Niederschriften, die im Kreistag des Landkreises Erding angefertigt werden, gelten als öffentliche Urkunde. Im Nachgang an die Unterzeichnung kann keine Änderung mehr durchgeführt werden.

Konkret geht es um einen Fall in der Haushaltssitzung des Kreistages Ende vergangenen Jahres. Kreisrat Stephan Glaubitz hatte während der Sitzung die Behauptung aufgestellt, das Landratsamt verweigere pauschal Arbeitserlaubnisse und er könne dies auch anhand konkreter Fälle belegen.

Im Nachgang zur Sitzung fragte die Verwaltung die Benennung der konkreten Fälle an. Kreisrat Glaubitz zog daraufhin die Aussage zurück und wollte die Mitarbeiterin dazu bewegen, das Protokoll abzuändern.

Ein solches Vorgehen ist nicht zulässig und kann weder im Sinne der Sitzungsteilnehmer noch der Öffentlichkeit sein. Die gewählten Kreisrätinnen und Kreisräte haben das Recht und die Pflicht, sich über die Angelegenheiten des Kreistages angemessen zu informieren.

Kategorien: Kreistag, Landkreis, Landratsamt Erding, Richtigstellungen