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Zu „Warme Worte“, SZ Erding vom 07.02.2019

07.02.2019 Offensichtlich hat Herr Tempel den Inhalt der zwischen den Anwälten des Freistaates Bayern und Herrn Glaubitz vereinbarten Erklärung nicht komplett erfasst. Im Kernpunkt ging es darum, dass Herr Glaubitz den MitarbeiterInnen des Landratsamtes vorgeworfen hat, willkürlich Ablehnungsbescheide in Bezug auf ihre Arbeitserlaubnis an Asylbewerber im laufenden Verfahren versandt zu haben.

Dies war weder in der Vergangenheit, noch ist es heute der Fall. Die MitarbeiterInnen der Ausländerbehörde halten sich bei ihren Entscheidungen an die Weisungen des Innenministeriums, wie Herr Kreisrat Glaubitz in der gestrigen Sitzung selbst bestätigt hat. Die Betroffenen waren gestern ebenfalls in der Sitzung anwesend und haben nun endlich Genugtuung erfahren dürfen. Dennoch wird eine Mitarbeiterin aufgrund des immensen psychischen Drucks der letzten Monate, der von diesen Behauptungen ausging, die Ausländerbehörde verlassen.

Bereits im Juli 2018 hatte sich Kreisrat Glaubitz verpflichtet, nicht mehr zu behaupten, „das Ausländeramt Erdings würde in Hunderten von Fällen, von denen ihm viele tatsächlich bekannt seien und er unzählige Beispiele nennen könne, Anträge auf Arbeitserlaubnis willkürlich, unter Angabe falscher Gründe, ohne Einzelfallprüfung und somit pauschal ablehnen“. Für weitere derartige Behauptungen muss Herr Kreisrat Glaubitz mit Strafzahlungen i.H.v. 2000 Euro rechnen. Die im Laufe des Verfahrens von Kreisrat Glaubitz anerkannte Zahlungspflicht von 985,08 Euro muss in jedem Fall geleistet werden.

Bestandteil der Einigung ist auch, dass Herr Kreisrat Glaubitz seinen Internet-Beitrag von Ende Juli, der Anlass für die Klage war, umgehend löscht, was mittlerweile auch geschehen ist.

Letztendlich ging es keineswegs darum, „an einem kritischen Kommunalpolitiker ein Exempel“ zu statuieren. Einer Behörde jedoch unbegründet Willkür vorzuwerfen, ist eine schlimme Anschuldigung, die in aller Deutlichkeit zurückgewiesen werden muss. Hier hat der Landrat als Amtsleiter eine Fürsorgepflicht gegenüber seinen mittlerweile mehr als 1600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und steht selbstverständlich für sie ein.

Kategorien: Landratsamt Erding, Kreistag, Politik, Richtigstellungen