Landkreis Erding Landkreis Erding Ukrainekrise - AKTUELLE INFO
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Українська криза - ОСТАННЯ ІНФОРМАЦІЯ Ukrayinsʹka kryza - OSTANNYA INFORMATSIYA

Fragen und Antworten

Was ist zu tun, wenn ich durch das Landratsamt Erding untergebracht wurde?

Ankunft der Geflüchteten welche das Landratsamt Erding durch die Regierung von Oberbayern zugewiesen bekommt:

• Meldung bei Reg. Oberbayern (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Meldung bei der zugewiesenen Gemeinde (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Zuweisung der Unterkunft (erfolgt durch das Landratsamt Erding)

• Eigentliche Registrierung durch das Landratsamt Erding

• Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Was ist zu tun, wenn ich privat im Landkreis Erding unterkommen bin?

Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit privat im Landkreis Erding unterkommen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gehen bitte wie folgt vor:
    
1. Die betroffenen Personen sollen sich bei der Gemeinde anmelden.
   
2. Wir bitten die Personen eine Kopie Ihrer Reispässe sowie den ausgefüllten Antrag auf Leistungen per Email an asyl@lra-ed.de zu senden
     
3. Es erfolgt eine Terminvereinbarung seitens Fachbereich 24 zur Vorsprache. Hier ist die Anmeldung in der Gemeinde mitzubringen.

Welche Leistungen kann ich bekommen?

Ukrainischen Flüchtlingen stehen Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu. Geflüchtete aus der Ukraine, die derzeit privat im Landkreis Erding unterkommen und auf finanzielle Unterstützung angewiesen sind, gehen bitte wie folgt vor:

1. Die betroffenen Personen sollen sich bei der Gemeinde anmelden.

2. Ist das erledigt, schicken uns die Personen per Email an asyl@lra-ed.de die Pässe zu. Zusammen mit dem ausgefüllten Antrag auf Leistungen: https://www.landkreis-erding.de/media/9747/antrag_asylblg_ab11_2021.pdf..

3. Es erfolgt eine Terminvereinbarung seitens Fachbereich 24 zur Vorsprache.

Im Detail geben wir hierzu noch folgende Hinweise:

 Geldleistungen (Taschengeld)
• Für Geldleistungen muss im Fachbereich 24 (FB 24) ein Antrag gestellt werden. 

• Einkommen und Vermögen ist vorrangig vor Geldleistungen einzusetzen

• Geldleistungen (Taschengeld) werden, sofern die Person hilfebedürftig ist, bei der ersten Vorsprache im Landratsamt Erding in Form eines Pauschalbetrags in Bar ausbezahlt.

• Nach Berechnung des korrekten Betrags erfolgt die Restauszahlung für den ersten Monat

• Die folgenden monatlichen Auszahlungen finden immer am Ende eines Monats für den folgenden Monat statt.

• Die Auszahlung findet entweder in Bar im Landratsamt Erding oder falls vorhanden per Überweisung auf ein deutsches Konto statt.

• Sofern Sie eine Beschäftigung aufnehmen, müssen Sie dies dem FB 24 unverzüglich mitteilen.

Krankenhilfe
• Krankenscheine für allgemeine ärztliche Behandlungen (aufgrund akuter Erkrankungen und Schmerzzustände) sind beim FB 24 im Landratsamt Erding erhältlich oder können, sofern der behandelte Arzt einverstanden ist, auch direkt vom FB 24 zum behandelnden Arzt geschickt werden

• Notfallbehandlungen können jederzeit in den öffentlichen Krankenhäusern in Anspruch genommen werden, ggf. auch über die Telefonnummer 112 (Notruf)

• Besonderen Behandlungen (beispielsweise Krankengymnastik) oder beabsichtigte Operationen müssen beim FB 24 vorab beantragt werden

Leistungen für eine private Wohnung
• Aus der Ukraine Geflüchtete können ggf. auch privat in einer selbst angemieteten Wohnung leben. Wenn Sie eine Wohnung selbst anmieten und leistungs-berechtigt sind, trägt der Landkreis Erding (Fachbereich 24) die Mietkosten, sofern diese angemessen sind. Erforderlich hierzu ist die Vorlage eines gültigen Mietvertrages

Sonstige Leistungen
• Alle weiteren Leistungen müssen ebenfalls beim FB 24 angefragt bzw. beantragt werden
Die Kontakte mit den zuständigen Ansprechpartnern im Fachbereich 24 finden Sie hier:
www.landkreis-erding.de/familie-jugend-arbeit-soziales-auslaenderwesen/asylmanagement/leistungen-nach-dem-asylbewerberleistungsgesetz-asylblg/

Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte die Notrufnummer 112

Gelte ich jetzt als Asylbewerber bzw. welchen ausländerrechtlichen Status habe ich im Moment?

Die Bundesrepublik Deutschland setzt derzeit einen EU-Ratsbeschluss um, wonach Menschen, die mit der aktuellen Massenfluchtbewegung aus der Ukraine in die Europäische Union kommen, vorübergehenden Schutz erhalten.

Ukrainische Staatsangehörige dürfen sich mit einem biometrischen Reisepass derzeit 90 Tage visumsfrei als Tourist im Bundesgebiet aufhalten. Bei Personen, die sich bereits 90 Tage im Bundesgebiet aufgehalten haben, kann der Touristenaufenthalt für weitere 90 Tage verlängert werden.

Andere Personenkreise, die durch die derzeitige Lage in der Ukraine betroffen sind, können sich an das Landratsamt Erding unter der E-Mail-Adresse auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de wenden, um hierüber Auskünfte zu erhalten.

Als Asylbewerber gelten Sie nur dann, wenn Sie in Deutschland auch bereits einen Asylantrag gestellt haben. Ist dies nicht der Fall, so gelten für Sie obig genannte Ausführungen.

Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass eine Asylantragstellung nicht zwingend erforderlich ist, wenn Sie unter die Regelung des § 24 Aufenthaltsgesetz fallen.

Wann und wie bekomme ich einen Aufenthaltstitel und eine Arbeitserlaubnis?

Die EU-Staaten haben sich am 3. März 2022 darauf geeinigt, Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine schnell und unbürokratisch aufzunehmen. Zugleich werden den Schutzsuchenden Mindeststandards wie der Zugang zu Sozialhilfe und eine Arbeitserlaubnis garantiert. Dafür wurde die sogenannte Massenzustrom-Richtlinie aktiviert. Deutschland setzt diese Richtlinie durch § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthaltG) um. Die Vorschrift regelt die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz. Geflüchtete aus der Ukraine können so - bei Erfüllung der Voraussetzungen - einen humanitären Aufenthaltstitel erhalten. Dieser kann zunächst auf bis zu 2 Jahre erteilt werden.

Mit einem Aufenthaltstitel ist der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt für Ukraine-Flüchtlinge grundsätzlich uneingeschränkt möglich. Sollte bereits ein Arbeitsangebot vorhanden sein, melden Sie sich bitte unter: auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de es erfolgt eine vorgezogene Terminvergabe.

Bei dem Termin zur Vorsprache im Landratsamt bitten wir Sie folgendes mitzubringen:
• Reisepass (min. noch 2 Jahre gültig)

• Ausgefüllter Antrag

• Biometrisches Lichtbild

Hinweis: Ohne erfolgten Termin zur Antragstellung ist noch keine Arbeitsaufnahme möglich

Ab wann darf ich arbeiten?

Sobald Sie im Besitz einer Fiktionsbescheinigung oder einer Aufenthaltserlaubnis sind, welche mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt“ versehen ist, dürfen Sie einer selbstständigen oder unselbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen. Davor ist dies leider nicht möglich.

Die entsprechende Fiktionsbescheinigung oder entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten Sie bei Ihrem Termin in der Ausländerbehörde Erding. Sollten bereits ein konkretes Arbeitsangebot vorhanden sein, melden Sie dies bitte vorab unter der E-Mail-Adresse: auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de

Wo finde ich eine Schule für meine Kinder?

Die Schulpflicht der geflüchteten Personen setzt nach dem 3. Monat des Aufenthalts in der jeweiligen Gemeinde ein. Derzeit werden im Landkreis Lösungen zu „pädagogische Willkommensgruppen“ und Brückenlösungen umgesetzt.

Genaue Informationen zum Schulbesuch und zu schulischen Unterstützungsangeboten finden Sie auf der Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus Und hier: Start - Staatliches Schulamt im Landkreis Erding (schulamt-erding.de)

Wie kann ich helfen?

In der aktuellen Situation werden viele ehrenamtlich tätige Helfer benötigt. Wenn Sie sich ebenfalls engagieren möchten, können Sie sich hier registrieren: www.freinet-online.de

Sachspenden kann das Landratsamt Erding nicht annehmen. Hierfür möchten wir sie bitten, sich an die jeweiligen Helferkreise vor Ort zu wenden.

Informationen über Kinderschutz: Was Jugendämter leisten?

Die BAG Landesjugendämter hat die Broschüren "Was Jugendämter leisten" und "Kinderschutz: Was Jugendämter leisten" ins Ukrainische übersetzen und von anderer Stelle qualitätssichern lassen. Die Broschüren sind AUSSCHLIESSLICH DIGITAL abzurufen.

In allen Sprachversionen sind die Broschüren hier zu finden:
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Der jeweilige Direktlink zur ukrainischen Fassung lautet:

"Was Jugendämter leisten" (UKR):
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

"Kinderschutz: Was Jugendämter leisten" (UKR):
www.unterstuetzung-die-ankommt.de

Wie funktioniert die Mülltrennung in Deutschland?

Damit Flüchtlinge und Zuwanderer in unsere Gesellschaft gut integriert werden können, ist es unverzichtbar, dass neben der Sprachschulung auch wichtige Alltagsabläufe und Lebensstile vermittelt werden. Zwar denkt man, wenn es um konkrete Hilfe bei der Integration von Flüchtlingen geht, nicht unbedingt zuerst an das Thema Abfall. Auch ist die Mülltrennung wohl nicht die größte Sorge von Menschen, die wegen Krieg und Not aus ihrer Heimat geflüchtet sind. Allerdings kann es durchaus zu Konflikten kommen, wenn sich der Müll vorm Haus stapelt, weil die Hausbewohner nicht wissen, wie das mit der Abfallentsorgung bei uns so funktioniert. Und spätestens nach der Anerkennung/Duldung gehört die richtige Mülltrennung zum Leben bei uns einfach dazu.

Eine Übersicht wie die Mülltrennung in Deutschland funktioniert finden Sie hier ---> Trennschema-Ukrainisch

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Das Ausländeramt Erding bietet Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach telefonischer Vereinbarung an. Telefonnummer 08122 / 58 - 17 90

Für jede Person ist zwingend ein separater Termin zu buchen (Beispiel: Eltern mit zwei Kindern benötigen vier Termine).


Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:

Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Internationaler Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren.

Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022
Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:

1. Ausgefüllter und unterschriebener Antrag finden Sie hier --> Antrag
2. Reisepass, ID-Karte (Modell 2015)
3. Meldebescheinigung der zuständigen Gemeinde
4. ein biometrisches Passfoto
5. Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine (ggf. vereidigt/übersetzt)

Ausländerwesen