Landkreis Erding Landkreis Erding Terminvereinbarung Aufenthaltserlaubnis/Arbeitserlaubnis für Ukraine-Flüchtlinge
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Das Ausländeramt Erding bietet Termine für ukrainische Flüchtlinge zur Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG nach telefonischer Vereinbarung an. Telefonnummer 08122 / 58 - 17 90

Für jede Person ist zwingend ein separater Termin zu buchen (Beispiel: Eltern mit zwei Kindern benötigen vier Termine).

Die Voraussetzungen für die Aufenthaltserlaubnis nach § 24 AufenthG sind:
1. Ukrainische Staatsangehörigkeit mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Internationaler Schutzstatus in der Ukraine vor dem 24.02.2022 und bestimmte Familienangehörige von diesen oder Personen, die sich vor dem 24.02.2022 mit einem Aufenthaltsrecht in der Ukraine aufgehalten haben und nicht in der Lage sind, sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückzukehren

2. Einreise in das Bundesgebiet/den Schengen-Raum ab dem 24.02.2022

Bitte bringen Sie zum Termin folgende Unterlagen mit:
• Ausgefüllter und unterschriebener Antrag (abrufbar unter Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis)
• Reisepass, ID-Karte (Modell 2015)
• Meldebescheinigung der zuständigen Gemeinde
• ein biometrisches Passfoto
• Nachweise über den gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine (ggf. vereidigt/übersetzt)