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Bitte beachten Sie:



Änderung des Art. 65 Abs. 3 Bayerische Bauordnung zum 01.03.2023 – Bereitstellung des „Bayerischen Verfahrenshandbuchs Erneuerbare Energien"



Am 1. Februar 2021 trat die Novelle der Bayerischen Bauordnung in Kraft. Die Änderungen beinhalten u.a. geänderte Berechnungsverfahren der Abstandsflächen (0,4H-Regelung) und weitere Erleichterungen zur Schaffung von Wohnraum.

Näheres erfahren Sie unter folgenden Links:

Vollzugshinweise des Bayerischen Bauministeriums
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_baybo-vollzugshinweise_2020.pdf

Abstandsflächen
Wir weisen darauf hin, dass keine Übergangsvorschriften zu den geänderten Berechnungsmethoden nach Art.6 BayBO 2021 vorgesehen sind.

Zur weiteren Information bitten wir tagesaktuell die Veröffentlichungen der Berufsverbände, Kammern und Verlage zu überprüfen und die Angebote von Schulungen zu nutzen, um die zeitnahe Bearbeitung der Genehmigungsunterlagen nicht zu erschweren.

Bauantragsformulare (neu)
Die mit Bekanntmachung vom 22. August 2018 verbindlich eingeführten Vordrucke dürfen daneben noch bis zum 1. März 2021 weiterverwendet werden, maßgeblich ist der Tag der Einleitung des bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayBO).

Die seit dem 01.03.2021 zu verwendenden Beantragungsformulare finden Sie hier:
http://www.stmb.bayern.de/buw/baurechtundtechnik/bauordnungsrecht/bauantragsformulare/index.php

  

Genehmigungsfiktion
Am 01.05.2021 trat in Rahmen der Novelle der BayBO bei der Schaffung von Wohnraum eine Genehmigungsfiktion von 3 Monaten in Kraft (siehe Punkt 16 der Vollzugshinweise).

Bauen mit Holz
https://www.stmb.bayern.de/assets/stmi/buw/baurechtundtechnik/24_entwurf_musterholzbaurichtlinie.pdf

Digitale Baugenehmigungsverfahren
Das Bauamt des Landkreises Erding wird neben dem seit 01.07.2020 bestehenden digitalen Bauportal Landkreis Erding - Bauportal v1.0 auch in Zukunft für unsere privaten und gemeindlichen Bauherrn digitale Baugenehmigungsverfahren und weitere digitale Verfahren (siehe Punkt 18 der Vollzugshinweise) anbieten können.
Aktuelle Einführungstermine werden wir zeitnah mitteilen.



StMB-28-4134.6-1-4-2 Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise mögliche Gefährdung durch abstehende Nagelplatten

Untersuchung von Holzkonstruktionen in Nagelplattenbauweise auf die mögliche Gefährdung der Standsicherheit

Das Bauamt des Landkreises Erding weist darauf hin, dass bei Dachtragwerken mit Nagelplattenkonstruktionen vermehrt ein neues Schadensbild auftreten kann. Das Bauministerium gibt Hinweise wie Gebäudeeigentümer die Sicherheit Ihrer Dachkonstruktionen durch Sachverständige überprüfen lassen können.

Konkret geht es um einen Effekt, der als „Herauswandern oder Herauswachsen von Nagelplatten“ bezeichnet wird und der auch bei zurückliegenden Inspektionen noch nicht bekannt gewesen sein könnte.
Das Bauamt empfiehlt betroffenen Gebäudeeigentümern unter bestimmten Voraussetzungen zeitnah eine Sonderüberprüfung durch einen sachkundigen Statiker durchführen zu lassen.

Bei Fragen wenden sie sich an Ihren zuständigen Baubereich im Bauamt.