Landkreis Erding Landkreis Erding Abgeschlossenheitsbescheinigung
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Regionale Zuständigkeiten

Siehe § 7 Abs.4 Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Vor Einreichung des Antrages mit den Aufteilungsplänen (5-fach) besteht die Möglichkeit, die Antragsunterlagen mit dem zuständigen Sachbearbeiter (Technik) zu besprechen.
Die Höhe der Gebühr für die Bescheinigung richtet sich nach der Anzahl der Einheiten.

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