Landkreis Erding Landkreis Erding Gutachterausschuss
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Leistungsangebot

Die Gutachterausschüsse im Freistaat Bayern sind aufgrund der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte (BayGaV) dezentral organisiert. Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse sind bei den kreisfreien Städten und bei den Landratsämtern als unabhängiges, neutrales und selbständiges Kollegialorgan gebildet und eingerichtet. Die Aufgaben des Gutachterausschuss sind im Baugesetzbuch (§ 193) und in der BayGaV geregelt.


Verkehrswertgutachten

Verkehrswertgutachten werden auf Antrag von Eigentümern, Inhabern von Rechten, Behörden, Gerichten und Justizbehörden erstellt. Gegenstand der Wertermittlung sind Grundstücke, Gebäude, Eigentumswohnungen. Ermittelt werden Verkehrswerte (Marktwerte), d.h. Werte, „die in dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstandes der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wären“(§194 BauGB). Im privaten Bereich leisten die Gutachten des Gutachterausschusses bei Nachlass- und Eheauseinandersetzungen eine wichtige Hilfestellung. Auch bei Schenkungen und Vererbungen können die Gutachten Grundlage für eine Besteuerung sein. Bei der Gutachtenserstellung wird der Gutachterausschuss als Kollegialgremium – meist in der Besetzung von drei Gutachtern – tätig. Eine Ortsbesichtigung wird immer durchgeführt.


Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss ermittelt die Bodenrichtwerte zum Anfang eines jeden Jahres mit gerader Jahreszahl. Bodenrichtwerte werden aus tatsächlichen Verkäufen abgeleitet. Jeder einzelne Verkaufsfall wird dabei auf seine Marktkonformität hin untersucht und analysiert. Verkäufe mit dem Verdacht auf ungewöhnliche und/oder persönliche Verhältnisse werden ausgesondert. Auch die Verkäufe im Rahmen der „Einheimischen-Modelle“ der Gemeinden finden in der Regel keinen Eingang in die Bodenrichtwerte, da diese Grundstücke nur einem eingeschränkten Käuferkreis mit Auflagen zur Verfügung stehen. Es werden Bodenrichtwerte für Wohnbauland und – sofern geeignete Verkaufsfälle vorhanden sind – für gewerbliches Bauland ermittelt und in Listen und Karten dargestellt. Sie können bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Erding erworben werden. Die Bodenrichtwerte sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht kopiert werden.

Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 können ab sofort kostenpflichtig über das Portal www.boris-bayern.de (externer Link) bestellt werden.


Kaufpreissammlung

Auf der Grundlage des § 195 BauGB führt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Kaufpreissammlung und wertet diese aus. Die beurkundenden Stellen übermitteln jeden Kauf-, Tausch-, bzw. Erbbaurechtsvertrag der für eine Immobilie im Landkreis Erding geschlossen wird, der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses. Somit besteht hier ein vollständiger Überblick über den hiesigen Grundstücks- und Immobilienmarkt.

Bei berechtigtem Interesse können grundstücksbezogene Auskünfte aus der Kaufpreissammlung beantragt werden. Die Auskünfte werden schriftlich und kostenpflichtig erteilt. Ein allgemeines Einsichtsrecht in die Kaufpreissammlung besteht nicht.


Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Monika Bachschneider
Leiterin der Geschäftsstelle Vorsitzende des Gutachterausschusses
08122 / 58-1254 08122 / 58-1252 310 | Alois-Schießl-Platz 2 bachschneider.monika@lra-ed.de
Christian Schmiedl
Regierungsmitarbeiter der Geschäftsstelle
08122/58- 1249 08122 / 58-1252 310 | Alois-Schießl-Platz 2 christian.schmiedl@lra-ed.de
Merve Ardak
Mitarbeiterin
08122 / 58-1554 08122 / 58-1252 310 | Alois-Schießl-Platz 2 merve.ardak@lra-ed.de