Was Sie wissen sollten
Notwendige Unterlagen
- biometrisches Lichtbild (35x45mm)
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- Untersuchung vom Sehvermögen gem. Anlag 6 zur FeV
- allgemeinärztliche Untersuchung gem. Anlage 5 Nr. 1 FeV
zusätzlich bei Klassen D, D1, DE und D1E:
- Gutachten gem. Anlage 5 Nr. 2 zur FeV (ab dem 50. Lebensjahr bzw. wenn die Gültigkeit das 50. Lebensjahr überschreiten soll)
- Erweitertes Führungszeugnis für Behörden Belegart „OE“ (über die Wohnsitzgemeinde zu beantragen)
Entstehende Kosten
- 38,80 Euro
- ggf. 10,00 Euro (wenn Sie eine vorläufige Fahrberechtigung benötigen)
Bemerkungen
- Die Antragstellung darf frühestens 6 Monate und sollte spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Führerscheinklassen stattfinden und muss persönlich erfolgen
Formulare
- Führerschein - Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung von Bewerbern um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis
- Führerschein - Verlängerung Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit einer befristeten Fahrerlaubnis
Merkblatt
allgemeiner Hyperlink
- https://www.bag.bund.de
- www.eu-bkf.de
Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrQG) - www.muenchen.ihk.de