Was Sie wissen sollten
Wer gewerblich Personen oder Güter befördert, muss alle 5 Jahre eine Weiterbildung absolvieren.
Für den Eintrag der Weiterbildung (Schlüsselzahl 95) ist die Führerscheinstelle zuständig.
allgemeiner Hyperlink
- https://www.bag.bund.de
- www.eu-bkf.de
Informationen zum Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrQG) - www.muenchen.ihk.de
Gebühren für den Fahrerqualifizierungsnachweis
- Antrag: 15,80 Euro
- BQR-Auskunft: 5,00 Euro
- Direktversand (11,70 Euro), Expressbestellung (17,10 Euro)