Landkreis Erding Landkreis Erding Gaststättenrecht, Gesetz zum Schutz der Gesundheit (Nichtraucherschutzgesetz)
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Was Sie wissen sollten

Bitte beachten Sie, dass ab 1.1.2013 für Gaststätten im Stadtbereich Erding die Große Kreisstadt Erding zuständig ist. Tel.: 08122 / 408-0

Für die Gaststätten im Landkreis bleibt weiterhin das Landratsamt Ihr Ansprechpartner.

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