Landkreis Erding Landkreis Erding Nichtraucherschutzgesetz
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Was Sie wissen sollten

Seit dem 01.08.2010 besteht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG, umgangssprachlich Nichtraucherschutzgesetz) in seiner derzeitigen Fassung.

  • Hier wird geregelt, in welchen Gebäuden bzw. Betrieben das Rauchen unzulässig ist.
  • Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Einrichtungen für Kinder / Jugendliche.
  • Sofern Sie Fragen oder Beschwerden haben, bitten wir diese direkt an uns zu richten.
  • Beschwerden sollten schriftlich und detailliert erfolgen.