Was Sie wissen sollten
Seit dem 01.08.2010 besteht das Gesetz zum Schutz der Gesundheit (GSG, umgangssprachlich Nichtraucherschutzgesetz) in seiner derzeitigen Fassung.
- Hier wird geregelt, in welchen Gebäuden bzw. Betrieben das Rauchen unzulässig ist.
- Hierzu zählen insbesondere Kultur- und Freizeiteinrichtungen, Gaststätten und Einrichtungen für Kinder / Jugendliche.
- Sofern Sie Fragen oder Beschwerden haben, bitten wir diese direkt an uns zu richten.
- Beschwerden sollten schriftlich und detailliert erfolgen.