Landkreis Erding Landkreis Erding Allgemeines Gewerberecht
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Was Sie wissen sollten

Aufgrund der Komplexität der Vorschriften ist es sinnvoll, sich bei Fragen persönlich oder telefonisch mit dem Gewerbeamt in Verbindung zu setzen.

Bitte beachten Sie, dass das Gewerbeamt beim Landratsamt nur erlaubnispflichtige Gewerbe bearbeitet. Für eine Betätigung im stehenden Gewerbe ist eine Gewerbeanmeldung bei der Betriebssitzgemeinde erforderlich.