Was Sie wissen sollten
Für die gewerbliche Versteigerung von Gegenständen ist eine Erlaubnis notwendig.
- Zuvor ist die Prüfung der Zuverlässigkeit notwendig.
- Zu beachten sind die Vorschriften der Versteigererverordnung (VerstV).
- Die Verfahrensdauer liegt bei ca. 3 – 4 Wochen.
Formulare
- Versteigerererlaubnis Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Betreiben eines Versteigerergewerbes nach § 34 b Gewerbeordnung
- Versteigerererlaubnis - Einverständniserklärung Versteigerererlaubnis - Einverständniserklärung für die Anfrage beim Finanzamt
- Versteigerererlaubnis - Merkblatt Merkblatt zur Versteigerererlaubnis