Landkreis Erding Landkreis Erding Handwerksrecht
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Was Sie wissen sollten

Im Bereich Handwerksrecht ist das Landratsamt nur in bestimmten Bereichen zuständig. Dazu zählen Ordnungswidrigkeitenverfahren, Betriebsuntersagungen (z. Bsp. bei fehlender Meisterpflicht) sowie Anzeigen/Beschwerden in diesem Bereich.

Für die Abgrenzung, ob für Handwerkstätigkeiten, eine Meisterpflicht erforderlich ist bzw. zur Eintragung in die Handwerksrolle verweisen wir auf die Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München.

Telefonische Erreichbarkeit: 089/5119-0.