Was Sie wissen sollten
Im Bereich Handwerksrecht ist das Landratsamt nur in bestimmten Bereichen zuständig. Dazu zählen Ordnungswidrigkeitenverfahren, Betriebsuntersagungen (z. Bsp. bei fehlender Meisterpflicht) sowie Anzeigen/Beschwerden in diesem Bereich.
Für die Abgrenzung, ob für Handwerkstätigkeiten, eine Meisterpflicht erforderlich ist bzw. zur Eintragung in die Handwerksrolle verweisen wir auf die Handwerkskammer für München und Oberbayern, Max-Joseph-Str. 4, 80333 München.
Telefonische Erreichbarkeit: 089/5119-0.