Landkreis Erding Landkreis Erding Reisegewerbe
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Was Sie wissen sollten

Reisegewerbe ist

  • das Feilbieten (Verkaufen) von Waren -
  • das Aufsuchen von Bestellungen -
  • der Ankauf von Waren -
  • das Anbieten von Leistungen -
  • das Aufsuchen von Bestellungen auf Leistungen -
  • Unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart -

ohne vorherige Bestellung und ohne gewerbliche Niederlassung.

Besondere Merkmale:

  • 1. Kundenkontakt geht anders als im stehenden Gewerbe ausschließlich vom Gewerbetreibenden aus. (z. Bsp. Vorwerk-Vertreter an der Haustür).
  • Werbung ist verboten (Inserate, Flyer, Homepage o. ä.)

Auf Grund der Komplexität, insbesondere bei der Begriffsbestimmung „Reisegewerbe“ und in Bezug auf handwerkliche Betätigung in diesem Bereich, empfiehlt es sich vorab mit uns in Verbindung zu setzen.

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