Landkreis Erding Landkreis Erding Notstandsbeihilfen für Betroffene des Starkregenereignisses 30. / 31.08.2021
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Notstandsbeihilfen für Betroffene des Starkregenereignisses 30. / 31.08.2021

Das Bayerische Staatsministerium für Finanzen und Heimat hat für die Betroffenen des Starkregenereignisses Ende August staatliche Hilfen freigegeben. Neben steuerlichen Vergünstigungen (hierzu bitten wir, mit dem zuständigen Finanzamt Kontakt aufzunehmen) können Schäden, die durch den Starkregen am 30. / 31.08.2021 verursacht wurden, auch durch sogenannte Notstandsbeihilfen abgedeckt werden.


Die Notstandsbeihilfen richten sich an all die Betroffenen, für die die Schäden oder deren Beseitigung eine Existenzbedrohung darstellen. Neben Privathaushalten sind auch land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Unternehmen und Freiberufler erfasst. Für alle drei Gruppen können die Anträge im Landratsamt Erding eingereicht werden. Im Fall der Unternehmen und Freiberufler erfolgt die Bearbeitung aber durch die Regierung von Oberbayern.


Formular und Merkblätter:

Hinweise:

Bitte beachten Sie besonders die notwendigen Nachweise (siehe Merkblatt), ohne die eine weitere Bearbeitung Ihres Antrags nicht möglich ist. Soweit einzelne Nachweise noch nicht vorhanden oder verfügbar sind, können diese aber selbstverständlich nachgereicht werden.
Soweit Fragen beim Ausfüllen des Antrags oder Zusammenstellen der Nachweise entstehen, wenden Sie sich bitte an:

hochwasser@lra-ed.de oder Tel. 08122 58-1205 oder -1061