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Öffentlicher Personennahverkehr

Unter ÖPNV versteht man die allgemein zugängliche Beförderung von Personen im Linienverkehr.
Die Planung, Organisation und Durchführung des öffentlichen Personennahverkehrs ist eine "freiwillige" Aufgabe der Landkreise im eigenen Wirkungskreis und ist im Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) BayÖPNVG: Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Bayern (BayÖPNVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 1996 (GVBl. S. 336) BayRS 922-1-B (Art. 1–31) - Bürgerservice (gesetze-bayern.de) festgelegt.

Der Landkreis hat sich schon seit längerem dieser Herausforderung gestellt um in Zusammenarbeit mit dem Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV) und den Verkehrsunternehmen eine Optimierung des ÖPNV im Rahmen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu realisieren. Hierzu ist der Landkreis Gesellschafter der MVV GmbH.


Der MVV ist als Koordinator unteranderem zuständig für die Abstimmung der Verkehre untereinander, Erarbeitung der Fahrpläne, Festsetzung einheitlicher Tarife und gemeinschaftliche Werbung


Der Landkreis Erding hat sein Regionalbussystem in den vergangenen Jahren neu organisiert und dabei die Verbindung zwischen den zentralen Orten und der Kreisstadt sowie den S-Bahn Knotenpunkten optimiert.


Angesichts des demografischen Wandels gewinnt die Ergänzung bestehender „klassischer“ Buslinienverkehre um flexible und bedarfsorientierte Bedienformen, wie Rufbusse oder Anruf-Taxi-Systeme, an Bedeutung, um sowohl zeitlich als auch räumlich eine Grundversorgung auch in den ländlichen Räumen herzustellen.