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Landkreispass

Hilfeempfängerinnen und Hilfeempfänger nach dem AsylbLG und dem SGB II haben die Möglichkeit, im Fachbereich 24 den Landkreispass zu erwerben.

Mithilfe des Landkreispasses ist der Kauf einer vergünstigten Isar-Card 9 Uhr (sog. „Isar-Card S“) möglich.

Voraussetzung für den Erwerb des Landkreispasses ist der tatsächliche Bezug von Leistungen nach dem AsylbLG oder SGB II.

Die Ausgabe des Landkreispasses ist kostenlos.

Die Ausgabe des Landkreispasses für SGB XII Berechtigte & Bundesfreiwilligendienstleister/innen erfolgt durch den Fachbereich 22 (Alois-Schießl-Platz 8).

Hinweis: Für Fragen bzgl. der korrekten Tarifzone bitten wir Sie, sich an den MVV zu wenden. Eine Beratung durch den Fachbereich 24 erfolgt nicht.