Landkreis Erding Landkreis Erding Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
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Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Der Fachbereich 24 ist für die Auszahlung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständig.

Leistungen nach dem AsylbLG erhalten größtenteils Ausländer und Ausländerinnen ohne dauerhaften Aufenthaltstatus. Beispiele hierfür sind Asylbewerber/Asylbewerberinnen im laufenden Verfahren, Personen mit einer Duldung oder Personen, welche vollziehbar ausreisepflichtig sind.

Vor erstmaliger Leistungsgewährung ist ein Antrag auf Leistungen auszufüllen. Das entsprechende Formular finden Sie unter „Anträge“.

Die Leistungshöhe errechnet sich individuell.

Asylsuchende, deren Asylantrag positiv verbeschieden wird, haben keinen Anspruch mehr auf Leistungen nach dem AsylbLG.

Sofern auch nach Anerkennung eine Hilfebedürftigkeit besteht, erhalten anerkannte Flüchtlinge (= Personen, denen Asyl, Flüchtlingseigenschaft, subsidiärer Schutzstatus oder ein Abschiebeverbot zuerkannt worden ist) entweder Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII.

Für das SGB II ist das Jobcenter Erding, für das SGB XII der Fachbereich 22 zuständig.

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im Fachbereich 24, welche für Sie zuständig sind. Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben Ihres Nachnamens.

Für Sie zuständig

Allgemeine Angelegenheiten nach dem AsylbLG

A – D     Herr Reich
E – L      Frau Schmidt
M – O     Herr Sow
P – Z      Herr Fromm

Erwerbstätigkeit

A – D      Herr Reich
E – L       Herr Schmidt
M – O      Herr Sow
P – Z       Herr Fromm

Landkreispass

A – Z      Frau Ache / Frau Böpple

Frühförderung

A – Z     Frau Ache / Frau Böpple