Dienstleistungen
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln zu den verschiedenen Aufenthaltszwecken (u. a. Familienzusammenführung, Erwerbstätigkeit, Deutschintensivkurs, Studium, Humanitäre Gründe)
- Übertragung von Aufenthaltstiteln
- Ausstellung von vorläufigen Aufenthaltstiteln
- Ausstellung von Aufenthaltsbescheinigungen
- Auflagenänderungen bei bestehenden Aufenthaltstiteln
Für die Erteilung/Verlängerung/Übertragung Ihres Aufenthaltstitels bitten wir Sie, einen Termin bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter bzw. unter der Tel. 08122/58-1700, zu vereinbaren. Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis bzw. Reisepasses einen Termin, da die Bearbeitungszeit aufgrund der Einführung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT’s) ca. sechs Wochen betragen kann.
Die wichtigsten Informationen zum neuen elektronischen Aufenthaltstitel entnehmen Sie der ganz unten aufgeführten Informationsbroschüre zum eAT.
Zuständigkeiten:
A - As Frau Falterer
At - B, Q, R, U Frau Rötzer
C, D, H Frau Schöttner
E, F, G, I, J Frau Baumgartner
K, L, N
M, O Frau Aydin
P, S Frau Angermeier
T, V - Z Frau Mrowczynski
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
---|---|---|---|---|
Verena
Angermeier
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1277 | 08122 / 58-1272 | 019 | Alois-Schießl-Platz 2 | verena.angermeier@lra-ed.de |
Verena
Baumgartner
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1553 | 08122 / 58-1272 | 023 | Alois-Schießl-Platz 2 | verena.baumgartner@lra-ed.de |
Arzu
Böyük
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1295 | 08122 / 58-1272 | 027 | Alois-Schießl-Platz 2 | arzu.boeyuek@lra-ed.de |
Katharina
Falterer
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1539 | 08122 / 58-1272 | 025 | Alois-Schießl-Platz 2 | katharina.falterer@lra-ed.de |
Melanie
Mrowczynski
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1213 | 08122 / 58-1272 | 027a | Alois-Schießl-Platz 2 | melanie.mrowczynski@lra-ed.de |
Sophia
Rötzer
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1188 | 08122 / 58-1272 | 023 | Alois-Schießl-Platz 2 | sophia.roetzer@lra-ed.de |
Jennifer
Schöttner
Mitarbeiterin
|
08122 / 58-1032 | 08122 / 58-1272 | 025 | Alois-Schießl-Platz 2 | jennifer.schoettner@lra-ed.de |
INFOS ZUM eAT
Lesen Sie hier die wichtigsten Änderungen des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT).
- Der eAT ersetzt weitgehend das bisherige Klebeetikett im Pass.
- Ziel ist die europaweite einheitliche Gestaltung der Aufenthaltstitel für Drittstaatsangehörige.
- Der eAT ist ein eigenständiges Dokument im praktischen Kreditkartenformat.
- Der eAT enthält einen kontaktlosen Chip im Karteninnern, in dem zum Schutz gegen Missbrauch und zur Herstellung einer verlässlichen Verbindung zwischen dem Inhaber des eAT und diesem Dokument ein digitales Lichtbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert sind.
- Der eAT enthält eine Online-Ausweisfunktion, mit der Transaktionen, zum Beispiel im Internet oder an Verkaufsautomaten, einfach und schnell durchgeführt werden können.
- Der eAT ist für die Nutzung einer qualifizierten elektronischen Signatur für das rechtsverbindliche Unterzeichnen digitaler Dokumente vorbereitet.
Hinweise
Die bisherigen Aufenthaltstitel in den Reisepässen und Passersatzpapieren behalten bis längstens 31.08.2021 ihre Gültigkeit. Dies regelt § 105b Aufenthaltsgesetz in Verbindung mit der aktuellen Fassung des RL-Umsetzungsgesetzes.
Formulare
- Arbeitgeberbestätigung Bescheinigung zur Vorlage bei der Ausländerbehörde
- Aufenthaltserlaubnis Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
- Aufenthaltserlaubnis - Verlängerung Antrag auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis
- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Bundesagentur für Arbeit
- Mietkostenbestätigung (gilt nur in Verbindung mit dem Mietvertrag)
- Niederlassungserlaubnis / Daueraufenthaltskarte EU Antrag auf Erteilung der Niederlassungserlaubnis bzw. Daueraufenthaltskarte EU
- Vollmacht Vollmacht für Angelegenheiten bei der Ausländerbehörde Erding
- Vollmacht Abholung eAt Vollmacht zur Abholung eines elektronischen Aufenthaltstitels
- Wohnraumbestätigung (gilt nur in Verbindung mit dem Mietvertrag)