Dienstleistungen
- Entgegennahme/Aufnahme von Verpflichtungserklärungen
- Bonitätsprüfung
- Unterschriftbeglaubigungen, erforderlich zur Erteilung eines Besuchervisums für Ausländer durch deutsche Vertretungen im Ausland
Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist ohne Terminvereinbarung zu unten genannten Öffnungszeiten am Informationsschalter der Ausländerbehörde (Zimmer 21) möglich.
Bitte ziehen Sie im Wartebereich der Ausländerbehörde bei "Information" eine Nummer.
Die notwendigen Unterlagen für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung können Sie dem unten aufgeführten Formular „Verpflichtungserklärung“ entnehmen. Füllen Sie dieses Formular gut leserlich aus.