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Voraussetzungen zum Erhalt der Ehrenamtskarte

Die blaue Ehrenamtskarte erhalten im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren, die

  • sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren
  • mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard)
  • aktiv in der Feuerwehr sind – mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA)
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind
  • einen Freiwilligendienst ableisten in einem Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ), einem Freiwilligen Ökologischem Jahr (FÖJ) oder einem Bundesfreiwilligendienst (BFD)

        

      
Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleistende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindesten 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren