Landkreis Erding Landkreis Erding Auskunft aus dem Sorgeregister (früher Sorgerechtsbescheinigung, Negativattest)
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Wichtige Hinweise und Informationen

FAQ - Fragen und Antworten

Auch genannt: "Auskunft über Sorgeerklärungen / Negativattest / schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister"

Die Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und auch später nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet war, kann eine schriftliche Auskunft verlangen, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen bzw. die Angabe in welchen Bereichen die elterliche Sorge der Mutter entzogen wurde, den Eltern gemeinsam übertragen wurde oder dem Vater allein übertragen wurde. Zuständig ist das Jugendamt an ihrem Wohnort.

Antrag

Für Sie zuständig

Name Telefon Telefax Zimmer E-Mail
Natascha Müller
Sachbearbeiterin
08122 / 58-1264 08122 / 58-31750 118 | Alois-Schießl-Platz 8 negativbescheinigungen@lra-ed.de

Zuständige Sachgebietsleitung