Wichtige Hinweise und Informationen
FAQ - Fragen und Antworten
Auch genannt: "Auskunft über Sorgeerklärungen / Negativattest / schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister"
Die Mutter, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes und auch später nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet war, kann eine schriftliche Auskunft verlangen, dass keine Eintragungen im Sorgeregister vorliegen bzw. die Angabe in welchen Bereichen die elterliche Sorge der Mutter entzogen wurde, den Eltern gemeinsam übertragen wurde oder dem Vater allein übertragen wurde. Zuständig ist das Jugendamt an ihrem Wohnort.
Antrag
Für Sie zuständig
Name | Telefon | Telefax | Zimmer | |
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Natascha
Müller
Sachbearbeiterin
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08122 / 58-1264 | 08122 / 58-31750 | 118 | Alois-Schießl-Platz 8 | negativbescheinigungen@lra-ed.de |
Zuständige Sachgebietsleitung